Abwassergebühren

Abwassergebühren bis zum Jahr 2006

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt Abwassergebühren.

Als Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühren diente bis zum Jahr 2006 die bezogene Frischwassermenge durch den Wasserversorger EnBW AG. Schuldner ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer.

Der Gebührensatz pro Kubikmeter Abwasser betrug
  • für 2002 1,56 EURO pro Jahr
  • für 2003/2004 1,59 EURO pro Jahr
  • für 2005 1,62 EURO pro Jahr
  • für 2006 1,67 EURO pro Jahr

Niederschlagswassergebühren / Schmutzwasserentgelt ab 01.01.2007

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 8. Dezember 2005 beschlossen, ab dem 01.01.2007 eine Niederschlagswassergebühr einzuführen.

Außerdem wurde am 26.10.2006 beschlossen, ab dem 01.01.2007 ein Schmutzwasserentgelt einzuführen, das von der EnBW AG berechnet und verbucht wird.

Mehr Informationen zum Thema Niederschlagswassergebühr erhalten Sie hier:

Neues Abwassergebührensystem ab 2007

Gebühren- / Entgeltsätze ab 01.01.2007

Niederschlagswassergebühr:
Der Gebührensatz pro Quadratmeter Berechnungsfläche beträgt:

  • für 2007 0,65 EURO
  • für 2008 0,65 EURO
  • für 2009 0,65 EURO
  • für 2010 0,61 EURO
  • für 2011 0,53 EURO
  • für 2012 0,57 EURO

Schmutzwasserentgelt:
Der Gebührensatz pro Kubikmeter Wasserbezug beträgt:

  • für 2007 1,21 EURO
  • für 2008 1,29 EURO
  • für 2009 1,34 EURO
  • für 2010 1,42 EURO
  • für 2011 1,52 EURO
  • für 2012 1,62 EURO

Den Text der Niederschlagswassergebührensatzung und der Schmutzwasserentgeltbestimmungen finden Sie unter Publikationen.

Einwendungen gegen die Bemessungsgrundlagen

Bei Einwendungen gegen die Bemessungsgrundlagen der Niederschlagswassergebühr wenden Sie sich bitte an das Stadtmessungsamt:

E-Mail: regenwasser.stmessa@stuttgart.de
Fax: (0711) 216-7057
Telefon: (0711) 216-4929

Einwendungen gegen das festgesetzte Abwasserentgelt

Bei Einwendungen gegen das festgesetzte Abwasserentgelt, wenden Sie sich an die EnBW AG (Anschrift und Telefonnummern entnehmen Sie bitte Ihre Rechnung).

Fragen, die nicht die Bemessungsgrundlage betreffen

  • Wenn Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Niederschlagswassergebühren - soweit es nicht die Bemessungsgrundlagen betrifft - der Aussetzungs- und Stundungszinsen oder zum Erlass der Abwassergebühren haben, wenden sie sich bitte an folgendes Sachgebiet der Stadtkämmerei:
    Hausgebührenveranlagung

  • Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.

    Einnahmen (Sachgebiet der Stadtkämmerei)


    Schuldnername Telefonnummer (Vorwahl: 0711)
    A - Fd 216 - 29 83
    Fe - K 216 - 23 86
    L - Schn 216 - 63 65
    Scho - Z 216 - 37 74
    0 - 9 216 - 37 76

Stuttgart verbindet die Erhebung der Niederschlagswassergebühren von den Grundstückseigentümern zusammen mit

der Grundsteuer
den Abfallgebühren
den Gehwegreinigungsgebühren

Grundstücksverkauf melden

Ein Grundstücksverkauf sollte der Stadtkämmerei gemeldet werden, damit ab dem 1.1. des Folgejahres die Grundbesitzabgaben beim neuen Eigentümer erhoben werden können.

Rechtsgrundlage

  • Abwasserbeseitigungsatzung zuletzt geändert am 26.10.2006 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart, Nummer 50 vom 14.12.2006)
  • Niederschlagswassergebührensatzung zuletzt geändert am 15.12.2011 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart, Nummer 51/52 vom 22.12.2011)
  • Bestimmung über die Höhe des Schmutzwasserentgelts zuletzt geändert am 15.12.2011 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart, Nummer 51/52 vom 22.12.2011)

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