Gehwegreinigungsgebühren

Die Stadt Stuttgart übernimmt in bestimmten Straßen oder Wegen die Gehwegreinigung für die Grundstückseigentümer. Dafür wird eine Gebühr erhoben. Als Grundlage für die Berechnung der Gebühren dient im Regelfall die Frontmeterlänge, mit der das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum angrenzt.

Gebührensätze Zone 1 (Innenstadtbereich Stuttgart Mitte)

  • ab 1.1.2002 = 60,00 EUR pro Meter und Jahr
  • ab 1.1.2005 = 66,24 EUR pro Meter und Jahr
  • ab 1.1.2006 = 72,84 EUR pro Meter und Jahr
  • ab 1.1.2010 = 76,46 EUR pro Meter und Jahr
  • ab 1.1.2011 = 79,90 EUR pro Meter und Jahr

 

Gebührensätze Zone 2 (Klett- und Rotebühlpassage)

  • ab 1.1.2002 = 84,00 EUR pro Meter und Jahr
  • ab 1.1.2005 = 96,72 EUR pro Meter und Jahr
  • ab 1.1.2006 = 106,32 EUR pro Meter und Jahr
  • ab 1.1.2010 = 120,78 EUR pro Meter und Jahr
  • ab 1.1.2011 = 125,41 EUR pro Meter und Jahr

Stuttgart verbindet die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren von den Grundstückeigentümern zusammen mit

Grundsteuer
Abwassergebühren
Abfallgebühren

Auskunft und Information

  • Wenn Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Gehwegreinigungsgebühren, der Aussetzungs- und Stundungszinsen oder zum Erlass der Gehwegreinigungsgebühren haben, können Sie sich geren an folgendes Sachgebiet der Stadtkämmerei wenden:

    Hausgebührenveranlagung
  • Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.

    Einnahmen (Sachgebiet der Stadtkämmerei)

  • Schuldnername Telefonnummer (Vorwahl: 0711)
    A - Gd 216 - 73 00
    Ge - Hag 216 - 63 65
    Hah - Hg 216 - 37 74
    Hh - O 216 - 23 86
    P - Stq 216 - 63 65
    Str - Z 216 - 37 74
    0 - 9 216 - 37 76
 

Grundstücksverkauf melden

Ein Grundstücksverkauf sollte der Stadtkämmerei gemeldet werden, damit ab dem 1.1. des Folgejahres die Grundbesitzabgaben beim neuen Eigentümer erhoben werden können.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen: Gehwegreinigungsatzung zuletzt geändert am 8.12.2005 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nummer 51/52 vom 22.12.2005)

Hausgebührensatzung zuletzt geändert am 9.12.2010 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nummer 50 vom 16.12.2010).

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