Kommunikation über elektronische Post (E-Mail) mit Hilfe Ihres E-Mail Programmes
Sie können mit dem von Ihnen verwendeten E-Mail Programm mit der Landeshauptstadt Stuttgart Nachrichten auf elektronischen Wege austauschen. Die E-Mail-Adresse des Zentralen Posteingangs der Landeshauptstadt Stuttgart lautet
post@stuttgart.de. Die Ämter und Eigenbetriebe der Landeshauptstadt bieten entsprechende
Posteingangsadressen für ihren Zuständigkeitsbereich an.
Beachten Sie dabei bitte, dass eine elektronisch übermittelte Nachricht grundsätzlich unverschlüsselt über das Internet verschickt wird. Es besteht somit die Möglichkeit, dass, auf dem Weg über das Internet, Dritte vom Inhalt Ihrer Nachricht Kenntnis erhalten oder der Inhalt durch Dritte verändert wird.
Wenn Ihre Nachricht an die Landeshauptstadt Stuttgart vertrauliche Daten enthält, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer verschlüsselten Kommunikation auf der Basis der Verschlüsselungssoftware
PGP oder
GnuPG. Für die Verschlüsselung Ihrer Nachricht benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel der Landeshauptstadt Stuttgart, den Sie
hier herunterladen und in Ihre Verschlüsselungs-Software importieren können.
1. Ein verschlüsselter Nachrichtenaustausch ist nur mit der E-Mail-Adresse
post@stuttgart.de möglich. Von dort wird Ihre Nachricht stadtintern weitergereicht.
Damit wir Ihre Nachrichten und Dokumente, die Sie der Stadtverwaltung per E-Mail übermitteln, auch bearbeiten können, müssen diese folgende Voraussetzungen erfüllen: E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.
2. E-Mails sollten (incl. Dateianhängen) technisch bedingt nicht mehr als 8 Megabyte Umfang haben.
3. Dateianhänge werden in folgenden Formaten und Versionen akzeptiert:
- .DOC (MS Word bis Version 97/2000/XP)
- .XLS (MS Excel bis Version 97/2000/XP)
- .RTF (Rich Text Format)
- .PDF (Portable Document Format bis Version 1.3)
- .TXT (DOS ASCII-Text, Windows ASCII-Text)
- .JPG,
- .TIF, *.BMP, *.PNG (Standard Bildformate) sowie * *.ZIP (siehe 4.) Weitere Formate oder Versionen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle verwendet werden. In allen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) enthalten sein.
4. Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme im Dateiumfang verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Landeshauptstadt nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
5. Der Mailservice der Landeshauptstadt wird für dienstliche Zwecke betrieben. Eine Kennzeichnung der Empfängeradresse - wie dies im Postverkehr möglich ist (mit Zusätzen wie "zu Händen von" oder "persönlich") - kann im Mailverkehr nicht angebracht werden. Eingehende Mitteilungen werden deshalb stets als dienstliche Nachrichten betrachtet.
6. Die Verbreitung von Viren und ähnlichen Schädlingen per E-Mail und der Versand von unverlangten Werbemails mit teilweise obszönem Inhalt hat leider ein Maß erreicht, das eine intensive Prüfung des Mailverkehrs auf solche Inhalte erfordert. Aus diesem Grund sind auch Dateianhänge mit bestimmten Formaten gesperrt, da diese ungewollt zur Ausführung kommen können. Anlassbezogen (z. B. bei aktuellem Virenangriff) können auch weitere Dateien gesperrt werden. Werden E-Mails, die Scripte und/oder eine der genannten Dateien als Anhang enthalten an die Landeshauptstadt Stuttgart geschickt, so wird die Nachricht abgewiesen und mit einer entsprechenden Fehlermeldung an den Empfänger zurückgeschickt.
7. Haben Sie die Kommunikation auf elektronischem Weg eröffnet, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die weitere Kommunikation in der betreffenden Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
8. Sofern eine förmliche Zustellung mit Zustellnachweis erforderlich ist, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.

