Ärztliche Gutachten und Zeugnisse
Im Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst werden als eine wichtige Aufgabe auf Grundlage von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse erstellt.
Rechtsgrundlage
Eine wichtige Rechtsgrundlage für diese Tätigkeit ist der § 12 des Öffentlichen Gesundheitsdienst Gesetzes sowie die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für amtsärztliche Untersuchungen im öffentlichen Dienst.
Voraussetzungen für Untersuchungen
Wichtige Voraussetzungen für eine Untersuchung im Amtsärztlichen Dienst sind das
- Vorliegen des schriftlichen Auftrages einer Behörde, für Privatpersonen dürfen wir keine Gutachten erstellen.
- Vorliegen der örtlichen Zuständigkeit, das heißt, dass das Gesundheitsamt Stuttgart nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Stuttgart tätig werden darf.
Liegt dem Gesundheitsamt ein Auftrag der Behörde zur Begutachtung vor, wird der Klientin, dem Klienten schriftlich ein Untersuchungstermin mitgeteilt.
Für die Einstellungsuntersuchung für die Beamtenlaufbahn und Untersuchungen in Prüfungsangelegenheiten muss in der Regel persönlich ein Untersuchungstermin über das Sekretariat des Amtsärztlichen Dienstes vereinbart werden.
Funktion der Gutachten
Die Gutachten und amtsärztlichen Stellungnahmen sind Empfehlungen medizinischer Sachverständiger und ein Bestandteil für Entscheidungen der Auftraggeber. Das Gesundheitsamt entscheidet aber nicht selbst, zum Beispiel über eine Verbeamtung oder Dienstfähigkeit.
Untersuchungen im Gesundheitsamt
Die Untersuchungen finden im Gesundheitsamt in der Bismarckstraße im ersten Stock statt. Zur Untersuchung ist ein gültiger Ausweis mit Lichtbild mitzubringen, mit dem Sie sich ausweisen können. Außerdem sind mögliche vorliegende ärztliche Berichte, Befunde, Laborwerte etcetera mitzubringen.
Einige Untersuchungen beziehungsweise Stellungnahmen und Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Die Höhe eventuell anfallender Kosten entnehmen Sie bitte der gültigen Gebührenliste der Stadt Stuttgart.
