Infektionsschutz

Hauptaufgaben des Gesundheitsschutzes sind die (primäre) Prävention übertragbarer und umweltbedingter Erkrankungen sowie die fachlich kompetente medizinische Beratung von Einwohnerinnen und Einwohner sowie Behörden.

Aufgaben

Eine Aufgabe ist die medizinische Beratung von Behörden. Sie schließt Gutachten und gutachterliche Stellung­nahmen zu bestimmten medizinischen Fragestellungen mit ein, um so anderen staatlichen und kommunalen Stellen die für deren Entscheidungen notwendigen medizinischen Tatsachen und Bewertungen objektiv und verständlich zur Verfügung zu stellen.

Infektionsschutz

Zur Prävention übertragbarer Krankheiten ist die Erfassung und Bewertung der dem Gesundheitsamt gemeldeten Infektionskrankheiten notwendig. Der Mediziner spricht hier von Infektionserfassung. Aus der Infektionserfassung erfolgt gegebenenfalls die Einleitung spezifischer Maßnahmen, auch Infektionsmanagement genannt. Daneben soll die hygienische Überwachung bestimmter im Infektionsschutzgesetz und der Hygieneverordnung vorgegebener Einrichtungen zur Begrenzung des Infektionsrisi­kos des Bürgers beitragen. Spezielle Untersu­chungs- und Beratungsstellen ergänzen dieses Aufgabenspektrum. Durch den Sozialdienst für Menschen mit Infektionskrankheiten erfolgt die psychosoziale Grundversorgung von tuberkulosekranken Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und deren Angehörigen sowie weiblichen und männlichen Prostituierten. Der Sozialdienst ist auch an der Prävention bestimmter übertragbarer Erkrankungen wie AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten durch Aufklärungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung beteiligt.

Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Bei der Prävention umweltbedingter Erkrankungen konzentriert sich die Arbeit des Gesundheitsamtes auf Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Gutachten - auch im Vorfeld bestimmter Planungen wie zum Beispiel Bauvorhaben. Der Prävention dient auch die Arbeit des Gesundheitsamtes im Rahmen der Trinkwasserverordnung und der Überwachung der Schwimm- und Badebecken.

Amtsärztlicher Dienst

Im Amtsärztlichen Dienst sind vorrangig für sehr unterschiedliche staatliche und kommunale Auftraggeber gutachterliche Stellungnahmen zu den verschiedensten Fragen zu erstellen. Das Spektrum des Amtsärztlichen Dienstes reicht von der Dienstfähigkeit bei Beamten bis zur Verhandlungsfähigkeit vor Gerichten, von der medizinischen Notwendigkeit bestimmter therapeutischer Maßnahmen bis zur Frage, ob eine Unterbringung einer Person wegen Eigen- oder Fremdgefährdung angezeigt ist, von der amtsärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattung bis zur Überprüfung von Personen, die die Heilpraktikererlaubnis beantragen. Daneben wirkt der Amtsärztliche Dienst bei der Heimaufsicht unter anderem durch regelmäßige, aber auch anlassbezogene Begehungen mit. Die Heimaufsicht ist beim Amt für öffentliche Ordnung angesiedelt.

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