Hundesteuer
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Im Regelfall unterliegen alle Hundehaltungen im Stadtgebiet der Steuerpflicht. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Meldungen sind innerhalb eines Monats nach Beginn oder Ende der Hundehaltung zu erstatten.
Erhöhte Hundesteuer
Ab 1.1.2001 wurde für bestimmte Hunderassen und für sonstige gefährliche Hunde eine erhöhte Hundesteuer eingeführt.
Hundesteuersätze
Steuermarke
Jeder Hund hat eine Steuermarke zu tragen. Ersatzmarken können bei folgendem Sachgebiet der Stadtkämmerei angefordert werden:
Hundesteuer
Die Kosten betragen 5 EURO.
Auskunft und Information
- Wenn Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Hundesteuer, zu Aussetzungs- und Stundungszinsen, zum Erlass oder zu Steuerbefreiungen bei der Hundesteuer haben, hilft Ihnen folgendes Sachgebiet der Stadtkämmerei gerne weiter:
Hundesteuer
- Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch +49 711 216-6997
+49 711 216-3775
nur unter Angabe des Buchungszeichens. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage: Hundesteuersatzung (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 43 vom 24.10.1996 und Nr. 43 vom 26.10.2000).

