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Bonuscard

Mit der Bonuscard gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart in Form einer freiwilligen Leistung nach einem differenzierten System Vergünstigungen für Personen, die Leistungen nach SGB II ( ALG II) oder SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten und an Bedürftige mit geringem Einkommen, die aber keinerlei soziale Transferleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes beziehen. Dem Berechtigtenkreis soll durch den Sozialausweis Bonuscard ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben in der Stadt teilzunehmen.

Über alle Vergünstigungen der neuen Bonuscard + Kultur 2010 informiert auch ein Faltblatt

Bonuscard 2010

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Berechtigtenkreis

Folgende Personen erhalten die Bonuscard 2010 ohne besonderen Antrag:
  1. Personen, die im November 2009 Arbeitslosengeld II bezogen haben. Die Bonuscard wird anhand einer von der Bundesagentur für Arbeit erstellten Leistungsbezieherdatei per Post versandt.
  2. Bezieher von Arbeitslosengeld II, wenn über den Antrag erst nach dem 10. November 2009 entschieden wurde: Ausgabe der Bonuscard durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts nach Vorlage des Bewilligungsbescheides des JobCenters.
  3. Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Oktober 2009. Die Bonuscard wird anhand einer Leistungsbezieherdatei des Sozialamtes per Post versandt.
  4. Bezieher von Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn über den Antrag nach dem 31. Oktober 2009 entschieden wurde:
    (Ausgabe der Bonuscard durch den jeweils zuständigen Bürgerservice Soziale Leistungen).
Personen mit geringem Einkommen, die nicht unter eine der oben genannten Gruppen fallen, erhalten die Bonuscard bei Antragstellung durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts, sofern deren Gesamteinkünfte die jeweilig zutreffende Einkommensgrenze nicht übersteigen.
Die Bonuscard wird erst ab einem Alter von 6 Jahren ausgegeben. Für die Innanspruchnahme von Vergünstigungen für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, gilt die Bonuscard eines Elternteils.

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Einkommensgrenze ab 1. Januar 2009

Damit Personen, deren Einkommen nur geringfügig über dem Regelbedarf nach SGB II und SGB XII liegt, bei der Vergabe der Bonuscard wieder mehr Berücksichtigung finden, wurden die Einkommensgrenzen vom Gemeinderat ab dem Jahr 2009 erhöht.
Die neuen Einkommensgrenzen (sogenanntes bereinigtes Einkommen) betragen ab 1. Januar 2009 für:

Haushalte mit Erwerbstätigen

Anzahl der Kinder

Singles/Alleinerziehende

Paare

0 1.050 Euro 1.480 Euro
1 1.620 Euro 1.830 Euro
2 1.960 Euro 2.150 Euro
3 2.300 Euro 2.470 Euro
4 2.640 Euro 2.790 Euro

Haushalte ohne Erwerbstätige
Anzahl der Kinder Singles/Alleinerziehende Paare
0 780 Euro 1.180 Euro
1 1.350 Euro 1.530 Euro
2 1.690 Euro 1.850 Euro
3 2.030 Euro 2.170 Euro
4 2.370 Euro 2.490 Euro

Für Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent wird die Einkommensschwelle um weitere 60 Euro erhöht.

Ab dem 5. Kind wird gänzlich auf eine Einkommensprüfung verzichtet und die Bonuscard einkommensunabhängig gewährt.

Bei einer Erhöhung der Einkommenssituation während des Jahres 2010 über die Schwelle für die Berechtigung der Bonuscard sind Inhaber der Bonuscard 2010 verpflichtet, diese Karte dem Sozialamt wieder zurückzugeben!

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So werden die Einkünfte ermittelt:

Das Einkommen wird aus allen Einkünften der Haushaltsmitglieder (auch des Ehe-/Lebenspartners und der Kinder) ermittelt. Zugrunde gelegt werden dabei die Gesamteinkünfte (brutto) des Vorjahres.

Von diesen Gesamteinkünften werden zur Berechnung des maßgeblichen Einkommens folgende Pauschalbeträge abgezogen:
  • 35 Prozent vom Erwerbseinkommen von Arbeitern und Angestellten
  • 25 Prozent von Beamtenbezügen
  • 6 Prozent von sonstigen Einkünften (zum Beispiel Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld)
Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen und Werbungskosten (zum Beispiel Fahrtkosten) sind damit abgegolten.
Der so ermittelte Gesamtbetrag (sogenanntes bereinigtes Einkommen) wird durch zwölf geteilt und der jeweiligen Einkommensgrenze (vgl. Tabelle) gegenüber gestellt.

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Welche Belege sind bei Antragstellung erforderlich?

Am einfachsten ist die Vorlage des Steuerbescheides 2008 (als Kopie). Sofern Sie nicht steuerpflichtig sind, bitten wir Sie, Ihre gesamten Einkünfte mit entsprechenden Nachweisen, zum Beispiel mit Ihrer Gehaltsabrechnung, Ihrem Arbeitslosengeldbescheid, Ihrem letzten Rentenbescheid oder Ihrem Wohngeldbescheid, zu belegen.

Bei Familien mit 5 und mehr Kindern reicht es aus, dass ein Nachweis über die Höhe des Kindergeldes vorgelegt wird und die Kinder in Stuttgart bei den Eltern gemeldet sind.

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Neue Regelungen für Kinder und Schulkinder ab 2009

Seit 2009 wurde, insbesondere für Kinder und Jugendliche, mit der Bonuscard eine Vielzahl neuer Vergünstigungen eingeführt.

  • Gebührenbefreiung in Kindertageseinrichtungen, Horten und im Rahmen der verlässlichen Grundschule.
  • ein auf 1 Euro vergünstigtes Mittagessen an allgemeinbildenden Schulen, Sonderschulen, Sonderschulkindergärten der Stadt Stuttgart.
  • Gewährung eines frei verfügbaren Budgets für die städtischen allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen in Höhe von 50 Euro pro Schüler mit Bonuscard und Schuljahr, das von den Schulen eigenverantwortlich zur Förderung von finanzschwachen Kindern in den Bereichen Gesundheit, Bewegung, Musik, Kultur eingesetzt wird.
  • Gewährung eines Sachmittelbudgets in Tageseinrichtungen für Kinder von 0-6 Jahren in Höhe von 100 Euro pro Kind mit Bonuscard.

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Neue Regelung für Schulkinder ab 2010 (Schulbeihilfe)

der Gemeinderat hat zum Haushalt 2010/2011 beschlossen, Kindern und Jugendlichen an allgemein bildenden Schulen der Klassenstufen 1 bis 13 eine sogenannte Schulbeihilfe in Höhe von 50 Euro/Schüler/-in als Freiwilligkeitsleistung ab dem Schuljahr 2010/2011 für die Beschaffung von Schulmaterial zu gewähren. Die Einschulungsbeihilfe, die noch für das Schuljahr 2009/2010 gewährt wurde, gibt es dagegen nicht mehr!

Für die Gewährung der Schulbeihilfe gelten folgende Voraussetzungen:
  1. der/die Schüler/-in besucht im September 2010 eine allgemein bildende Schule in Stuttgart,
  2. der/die Schüler/-in ist im Besitz einer gültigen Bonuscard 2010,
  3. der/die Schüler/-in und die Eltern erhalten zum Stichtag 01. August 2010 keine laufenden Leistungen vom JobCenter (Sozialgeld/Arbeitslosengeld II) oder vom Sozialamt (Grundsicherung/Sozialhilfe)
Personen, die keinen Antrag auf Gewährung der Schulbeihilfe per Post erhalten haben, können diesen sowie das dazugehörige Informationsschreiben bei den Bezirksrathäusern und den Bürgerbüros der Stadtbezirke erhalten.
Für Kinder Jahrgänge 2003 bis 2004 (Erstklässler) und ab dem Jahrgang 1994 und älter wird eine Schulbescheinigung bei der Antragstellung benötigt, die im jeweiligen Schulsekretariat ausgestellt wird.

Der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag auf Gewährung der Schulbeihilfe sowie ggf. die Schulbescheinigungen sind dann vom Antragsteller an folgende Adresse zu schicken:

Freiwillige Leistungen

Das Sozialamt wird nach Eingang und Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen die Schulbeihilfe für die angegebenen Kinder voraussichtlich erst ab Ende September auf die jeweils angegebene Bankverbindung des Antragstellers überweisen.

Sofern der/die Antragsteller/-in am 01. August 2010 Anspruch auf laufende Leistungen vom JobCenter oder vom Sozialamt zur Bestreitung des Lebensunterhaltes hat, besteht kein Anspruch auf die o.g. Freiwilligkeitsleistung!
Diesen Personen steht stattdessen eine Schulbeihilfe als zusätzliche gesetzliche Leistung für die Anschaffung von Schulmaterialien zu, die entweder vom JobCenter oder vom Sozialamt zum 01. August 2010 ohne besonderen Antrag gewährt wird.

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Zuschüsse für Karten des Verkehrsverbunds Stuttgart

Für Bonuscard-Inhaber verringert sich der Fahrpreis

  • für das 9-Uhr-Umwelt-Ticket um 15,50 Euro monatlich
  • das 14-Uhr-Junior-Ticket um 9,50 Euro monatlich
  • den Verbundpass für Senioren um 15,50 Euro monatlich
Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, ist ein spezieller "Verbundpass Bonuscard" nötig. Für den Fall, dass man noch nicht im Besitz dieses speziellen Verbundpasses Bonuscard ist, kann man sich unter Vorlage der Bonuscard an eines der vier Kundenzentren der SSB wenden.

Bei dem Verbundpass für Senioren oder dem 14-Uhr-Junior-Ticket muss als Altersnachweis ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Die bisher ausgestellten "Verbundpässe Bonuscard" für Senioren und Jugendliche unter 21 Jahren behalten selbstverständlich auch weiterhin ihre Gültigkeit, wenn die Bonuscard 2009 in die Plastikhülle dieses Verbundpasses eingesteckt wird.

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Kultur für Alle

"Kultur für Alle" ermöglicht den Inhabern der Bonuscard + Kultur die kostenlose Teilnahme an Kulturveranstaltungen. Bereits 21 Kulturinstitutionen haben sich der neuen Stuttgarter Initiative angeschlossen und stellen für ihre Veranstaltungen jeweils eine gewisse Anzahl kostenfreier Tickets zur Verfügung.

Die Eintrittskarten sind
  • kostenlos
  • aus einem festen Kontingent
  • sind aus allen Preiskategorien
  • können analog zu anderen ermäßigten Karten direkt bei den Einrichtungen reserviert und vorbestellt werden
  • werden direkt von den beteiligten Kultureinrichtungen ausgegeben
Die Kulturpartner von "Kultur für Alle" Stuttgart

Kultur für Alle - Logo

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Einkauf mit der Bonuscard

Eine gern genutzte Vergünstigung ist außerdem der kostengünstige Einkauf in den Läden der Schwäbischen Tafel und den sogenannten Sozialkaufhäusern, wo nach Vorlage der Bonuscard und Ausstellung eines sogenannten Einkaufsausweises Konsumgüter kostengünstig erworben werden können.

Gemeinnützige Einrichtungen:

Gewerbliche Anbieter:

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Ermäßigungen mit der Bonuscard

Bei Vorlage der Bonuscard wird von vielen Institutionen und Einrichtungen in Stuttgart eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung gewährt.

Ermäßigungen gibt es bei:
Für Kinder mit Bonuscard sind bei Aufenthalten im Waldheim keinerlei Kosten zu tragen, und bei Kursen der Musikschule Stuttgart erhalten Teilnehmer mit Bonuscard einen Rabatt von 90 Prozent.

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