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Bonuscard

Mit der Bonuscard gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart in Form einer freiwilligen Leistung nach einem differenzierten System Vergünstigungen für Personen, die Leistungen nach SGB II ( ALG II) oder SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) oder nach dem AsylbLG erhalten. Anspruchsberechtigt sind auch Personen mit geringem Einkommen, die aber keinerlei soziale Transferleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes beziehen. Dem Berechtigtenkreis soll durch den Sozialausweis Bonuscard ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben in der Stadt teilzunehmen.

Über alle Vergünstigungen der neuen Bonuscard + Kultur 2012 informiert auch ein Faltblatt

Bonuscard 2012

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Berechtigtenkreis

Folgende Personen erhalten die Bonuscard 2012 ohne besonderen Antrag:
  1. Personen, die im November 2011 Arbeitslosengeld II bezogen haben. Die Bonuscard wird anhand einer von der Bundesagentur für Arbeit erstellten Leistungsbezieherdatei per Post versandt.
  2. Bezieher von Arbeitslosengeld II, wenn über den Antrag erst nach dem 11. November 2011 entschieden wurde: Ausgabe der Bonuscard durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts nach Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides des JobCenters.
  3. Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis 14.11.2011. Die Bonuscard wird anhand einer Leistungsbezieherdatei des Sozialamtes per Post versandt.
  4. Bezieher von Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn über den Antrag nach dem 14.11.2011 entschieden wurde:
Personen mit geringem Einkommen, die nicht unter eine der oben genannten Gruppen fallen, erhalten die Bonuscard bei Antragstellung durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts, sofern deren Gesamteinkünfte von allen Familienangehörigen die jeweilig zutreffende Einkommensgrenze nicht übersteigen.
Die Bonuscard wird erst ab einem Alter von 6 Jahren ausgegeben. Für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, gilt die Bonuscard eines Elternteils.

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Einkommensgrenze ab 1. Januar 2009

Damit Personen, deren Einkommen nur geringfügig über dem Regelbedarf nach SGB II und SGB XII liegt, bei der Vergabe der Bonuscard wieder mehr Berücksichtigung finden, wurden die Einkommensgrenzen vom Gemeinderat wie folgt festgesetzt.
Die Einkommensgrenzen (sogenanntes bereinigtes Einkommen) betragen für:

Haushalte mit Erwerbstätigen

Anzahl der Kinder

Singles/Alleinerziehende

Paare

0 1.050 Euro 1.480 Euro
1 1.620 Euro 1.830 Euro
2 1.960 Euro 2.150 Euro
3 2.300 Euro 2.470 Euro
4 2.640 Euro 2.790 Euro

Haushalte ohne Erwerbstätige
Anzahl der Kinder Singles/Alleinerziehende Paare
0 780 Euro 1.180 Euro
1 1.350 Euro 1.530 Euro
2 1.690 Euro 1.850 Euro
3 2.030 Euro 2.170 Euro
4 2.370 Euro 2.490 Euro

Für Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent wird die Einkommensschwelle um weitere 60 Euro erhöht.

Für Familien mit 5 Kindern oder mehr sind für den Erhalt der Bonuscard keine Einkommensnachweise notwendig. Erforderlich ist lediglich ein Nachweis für das Kindergeld für mindestens 5 Kinder und dass mindestens noch 5 Kinder im Haushalt der Eltern mit 1. Wohnsitz gemeldet sind.

Bei einer Erhöhung der Einkommenssituation während des Jahres 2012 über die Schwelle für die Berechtigung der Bonuscard sind Inhaber der Bonuscard 2012 verpflichtet, diese Karte dem Sozialamt wieder zurückzugeben!

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So werden die Einkünfte ermittelt:

Das Einkommen wird aus allen Einkünften der Haushaltsmitglieder (auch des Ehe-/Lebenspartners und der Kinder) ermittelt. Zugrunde gelegt werden in der Regel dabei die durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte.

Von den durchschnittlichen Bruttoeinkünften werden zur Berechnung des anzurechnenden Einkommens folgende Pauschalbeträge abgezogen:
  • 35 Prozent vom Erwerbseinkommen von Arbeitern und Angestellten
  • 25 Prozent von Beamtenbezügen
  • 6 Prozent von sonstigen Einkünften (zum Beispiel Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Elterngeld, Krankengeld, Rente)
Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen und Werbungskosten (zum Beispiel Fahrtkosten) sind damit abgegolten.
Der so ermittelte Gesamtbetrag (sogenanntes bereinigtes Einkommen) wird der jeweiligen Einkommensgrenze (vgl. Tabelle) gegenüber gestellt.

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Welche Belege sind bei Antragstellung erforderlich?

Am einfachsten ist die Vorlage des Steuerbescheides 2010 bzw. 2011 ab Juni 2012 (als Kopie). Sofern Sie nicht steuerpflichtig sind, bitten wir Sie, Ihre gesamten Einkünfte mit entsprechenden Nachweisen, zum Beispiel mit einer aktuellen Gehaltsabrechnung, Ihrem Arbeitslosengeldbescheid, Ihrem letzten Rentenbescheid oder Ihrem Wohngeldbescheid sowie Kindergeldnachweis und Nachweis über Kinderzuschlag, zu belegen.

Bei Familien mit 5 und mehr Kindern reicht es aus, dass ein Nachweis über die Höhe des Kindergeldes vorgelegt wird und die Kinder in Stuttgart bei den Eltern gemeldet sind.

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Regelungen für Kinder und Jugendliche

Seit 2009 wurde, insbesondere für Kinder und Jugendliche, mit der Bonuscard eine Vielzahl neuer Vergünstigungen eingeführt.

  • Gebührenbefreiung in Kindertageseinrichtungen, Horten und im Rahmen der verlässlichen Grundschule.
  • ein auf 1 Euro vergünstigtes Mittagessen an allgemeinbildenden Schulen, Sonderschulen, Sonderschulkindergärten der Stadt Stuttgart.
  • Gewährung eines frei verfügbaren Budgets für die städtischen allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen in Höhe von 50 Euro pro Schüler mit Bonuscard und Schuljahr, das von den Schulen eigenverantwortlich zur Förderung von finanzschwachen Kindern in den Bereichen Gesundheit, Bewegung, Musik, Kultur eingesetzt wird.
  • Gewährung eines Sachmittelbudgets in Tageseinrichtungen für Kinder von 0-6 Jahren in Höhe von 100 Euro pro Kind mit Bonuscard.

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Neue Regelung für Schulkinder seit 2010

Kommunale Schulbeihilfe als Freiwilligkeitsleistung

der Gemeinderat hat zum Haushalt 2010/2011 beschlossen, Kindern und Jugendlichen an allgemein bildenden Schulen der Klassenstufen 1 bis 13 eine sogenannte Schulbeihilfe in Höhe von 50 Euro pro Schüler/-in als kommunale Freiwilligkeitsleistung für die Beschaffung von Schulmaterial zu gewähren.

Für die Gewährung der kommunalen Schulbeihilfe für das Schuljahr 2012/2013 gelten folgende Voraussetzungen:
  1. Die Schülerin/der Schüler besucht im September 2012 eine allgemein bildende Schule in Stuttgart (das sind Grundschulen, Haupt- oder Realschulen, Werksrealschulen, Förder- oder Sonderschulen, Gymnasien). Beim Besuch einer Berufsschule, einer gewerblichen Schule, eines Berufskollegs, einer Hochschule oder einer sogenannten Grundförderklasse kann die kommunale Schulbeihilfe dagegen nicht gewährt werden.
  2. Die Schülerin/der Schüler ist im Besitz einer gültigen Bonuscard 2012.
  3. Der Antrag wird zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (ggf. Schulbescheinigungen) spätestens bis zum 31.12.2012 beim Sozialamt eingereicht.
  4. Die Schülerin/der Schüler oder die Eltern erhalten zum Stichtag 01. August 2012 keine der folgenden gesetzlichen Leistungen:

    - Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld vom JobCenter
    - Grundsicherung/Sozialhilfe vom Sozialamt
    - Leistungen nach dem AsylbLG
    - Wohngeld nach dem WoGG
    - Kinderzuschlag von der Familienkasse nach BKGG
Wenn Sie oder Ihr Kind am 01. August 2012 eine der unter Ziffer 4. genannten Leistungen erhalten, haben Sie aber stattdessen Anspruch auf die bundesgesetzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen, insbesondere für die Ausstattung mit Schulmaterial von 100 Euro (davon 70 Euro zum 01. August und 30 Euro zum 01. Februar) und können daher die kommunale Schulbeihilfe nicht erhalten (Nähere Informationen und Zuständigkeit erhalten Sie über das Internetportal des Jobcenters)

Personen, die keinen Antrag auf Gewährung der kommunalen Schulbeihilfe per Post erhalten haben, können diesen sowie das dazugehörige Informationsschreiben ab Juni 2012 bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen in der Eberhardstraße 33 (4.OG) bei persönlicher Vorsprache während der Sprechzeiten erhalten.

Für Kinder der Jahrgänge 2006 bis 2007 und ab Jahrgang 1996 und älter (1995, 1994 usw.), wird unbedingt eine Schulbescheinigung benötigt. Diese ist im Schulsekretariat der Schule erhältlich und dem Antrag unbedingt beizufügen. Den ausgefüllten und zweifach unterzeichneten Antrag auf Gewährung der kommunalen Schulbeihilfe ist an folgende Adresse zu senden:

Freiwillige Leistungen (50-280)


Das Sozialamt wird die kommunale Schulbeihilfe für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, die eine allgemein bildende Schule besuchen, nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen voraussichtlich erst ab Ende September 2012 auf die im Auftrag angegebene Bankverbindung überweisen.

Unvollständige oder nicht unterzeichnete Anträge werden nicht bearbeitet und gehen einschließlich der Unterlagen an den Antragsteller zurück.

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Zuschüsse für Karten des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart

Für Bonuscard-Inhaber verringert sich der Fahrpreis

  • für das 9-Uhr-Umwelt-Ticket um 15,50 Euro monatlich
  • das 14-Uhr-Junior-Ticket um 9,50 Euro monatlich
  • den Verbundpass für Senioren um 15,50 Euro monatlich
Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, ist ein spezieller "Verbundpass Bonuscard" nötig. Für den Fall, dass man noch nicht im Besitz dieses speziellen Verbundpasses Bonuscard ist, kann man sich unter Vorlage der Bonuscard an eines der vier Kundenzentren der SSB wenden.

Bei dem Verbundpass für Senioren oder dem 14-Uhr-Junior-Ticket muss als Altersnachweis ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Die bisher ausgestellten "Verbundpässe Bonuscard" für Senioren und Jugendliche unter 21 Jahren behalten selbstverständlich auch weiterhin ihre Gültigkeit, wenn die Bonuscard 2012 in die Plastikhülle dieses Verbundpasses eingesteckt wird.

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Sonstige Vergünstigungen

Für Kinder mit Bonuscard sind bei Aufenthalten im Waldheim keinerlei Kosten zu tragen, und bei Kursen der Musikschule Stuttgart erhalten Teilnehmer mit Bonuscard einen Rabatt von 90 Prozent.

Eine gern genutzte Vergünstigung ist außerdem der kostengünstige Einkauf in den Läden der Schwäbischen Tafel und den sogenannten Sozialkaufhäusern, wo nach Vorlage der Bonuscard und Ausstellung eines sogenannten Einkaufsausweises Konsumgüter kostengünstig erworben werden können.

Die einzelnen Verkaufsstellen sowie weitere Vergünstigungen können dem Flyer Bonuscard + Kultur 2012 entnommen werden.

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Kultur für Alle

"Kultur für Alle" ermöglicht den Inhabern der Bonuscard + Kultur die kostenlose Teilnahme an Kulturveranstaltungen. Eine Vielzahl von Kulturinstitutionen haben sich der neuen Stuttgarter Initiative angeschlossen und stellen für ihre Veranstaltungen jeweils eine gewisse Anzahl kostenfreier Tickets zur Verfügung.

Die Eintrittskarten sind
  • kostenlos
  • aus einem festen Kontingent
  • aus allen Preiskategorien
  • analog zu anderen ermäßigten Karten direkt bei den Einrichtungen zu reservieren und vorzubestellen
  • direkt von den beteiligten Kultureinrichtungen zu erhalten
Die derzeitigen Kulturpartner von "Kultur für Alle" Stuttgart können dem Einlegeblatt zum Flyer "Bonuscad + Kultur 2012" entnommen werden. Aktuelle und ausführliche Informationen erhalten Sie auch unter folgender Internetadresse.

www.kultur-fuer-alle.net

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