Friedhöfe: Grabarten

Erdbestattungsgräber: Wahlgräber oder Reihengräber


Wahlgräber

Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, deren Nutzungsrecht für die Dauer von 20 oder 30 Jahren verliehen wird. Es kann für weitere fünf bis 30 Jahre verlängert werden. Sie sind grundsätzlich doppelt tief belegbar, das heißt zwei Personen können übereinander bestattet werden. Die Grabstätte kann zu Lebzeiten oder von den Angehörigen des Verstorbenen frei ausgewählt werden.

In bereits doppelt tief belegten Wahlgräbern sind weitere Erdbestattungen möglich, wenn die Ruhezeit (15 Jahre) des zuletzt Bestatteten beendet ist. Urnen können jederzeit zusätzlich beigesetzt werden.

Nutzungsrechte für mehrere angrenzende Grabstätten (Mehrfachgrabstätten) können verliehen werden, wenn genügend Flächen zur Verfügung stehen.

Erdbestattungswahlgrab
Wahlgräber mit allgeimenen Gestaltungsvorschriften
Wahlgrab
Wahlgräber mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften

Reihengräber

Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen (15 Jahre) abgegeben werden. In ihnen kann nur ein Verstorbener bestattet werden. Für Kinder, die bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, werden nach Möglichkeit besondere Reihengräber ausgewiesen. Eine Verlängerung oder eine nachträgliche Umwandlung in ein Wahlgrab ist nicht möglich. Die Reihengräber werden, wenn möglich nach Ablauf der Ruhezeiten wieder neu belegt.

Reihengräber
Reihengräber

Urnengräber


Urnenwahlgräber

Urnenwahlgräber sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen, deren Nutzungsrecht für die Dauer von 20 oder 30 Jahren verliehen wird. Sie können für weitere fünf bis 30 Jahre verlängert werden. Die Grabstätte kann zu Lebzeiten (Bestattungsvorsorge) oder von den Angehörigen des Verstorbenen frei ausgewählt werden. In ihnen können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

kleine umrandete Gräber auf einer Wiese
Urnenwahlgrab mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften

Urnenreihengräber

Urnenreihengräber sind Grabstätten für Urnen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen (15 Jahre) abgegeben werden. In einem Urnenreihengrab können mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der erstbeigesetzten Urne nicht überschritten wird. Eine Verlängerung oder nachträgliche Umwandlung in ein Urnenwahlgrab ist nicht möglich. Die Urnenreihengräber werden nach Ablauf der Ruhezeit wieder neu belegt.

Baumgrabstätten

Im Waldfriedhof werden Baumgrabstätten vorgehalten. Die Urnenbeisetzungen erfolgen in unmittelbarer Nähe eines Baumes. Die Grababteilung ist in "Natur" belassener Form zu erhalten. Es besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, den Namen, die Geburts- und Sterbedaten sowie ein religiöses Symbol auf kleine, in der Größe einheitliche Täfelchen (10 auf 6 Zentimeter) einarbeiten zu lassen. Diese werden an den Bäumen angebracht. Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen ausschließlich durch das Garten- Friedhofs- und Forstamt im Zuge der Verkehrssicherungspflicht.

Wer die naturverbundene Form der Beisetzung im Baumgrab wünscht, kann sich bereits zu Lebzeiten vorsorglich ein Grabnutzungsrecht (Bestattungsvorsorge) an einem Baumgrab einräumen lassen.

Baumstamm mit einem Schild
Baumgrab

Rasengräber

Rasengräber werden ausschließlich im Hauptfriedhof vorgehalten.

Um den Charakter der Anlage als "Rasengräber" im parkähnlich angelegten Hauptfriedhof zu erhalten, soll der "Rasen" in erster Linie "als Ganzes" dominieren. Es sind deshalb keinerlei Grabanpflanzungen, Grabeinfassungen und sonstiges Grabzubehör erlaubt. Die Angehörigen können, auf eigene Kosten, durch einen zugelassenen Fachbetrieb, einen Liegestein (max. 45 x 45 Zentimeter), mit den Namen, Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen sowie einem Symbol, bodenbündig einbauen lassen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen die Oberflächen wegen Rutschgefahr nicht poliert sein. Die Anbringung eines Liegesteines ist den Grabnutzungsberechtigten freigestellt. Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen ausschließlich durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt im Zuge der Verkehrssicherungspflicht. Sie sind in der Grabnutzungsgebühr enthalten. Wer eine Urnenbeisetzung im Rasenfeld wünscht, kann sich bereits zu Lebzeiten vorsorglich ein Grabnutzungsrecht an einem Rasengrab einräumen lassen.

eine Rasenfläche mit Bäumen, vorne führt ein Weg entlang
Rasengrab

Urnenwahlgrab - Kolumbarien

Urnenbeisetzungen in Kolumbarien werden nur im Pragfriedhof vorgehalten.

Im Krematorium auf dem Pragfriedhof im Bereich der unteren Feierhalle wurden zusätzlich weitere 398 Urnennischen eingerichtet.Die Angehörigen können, auf eigene Kosten, durch einen zugelassenen Fachbetrieb, auf einer 40 x 39 Zentimeter großen Abdeckplatte den Namen, Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen, sowie ein Symbol vor der Urnennische anbringen lassen. Die Gestaltung soll der Würde der Friedhofsanlage entsprechen. Das Anbringen der Abdeckplatte ist genehmigungspflichtig.

Art Steinregal, Fächer sind teilweise mit Platten verschlossen
Urnenwahlgrab Kolumbarium

Urnenhain

Auf dem Pragfriedhof können Eltern im Urnenhain von ihren fehlgeborenen Kindern Abschied nehmen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat dort eine Begräbnisstätte für Kinder angelegt, die während der Schwangerschaft, durch Fehlgeburt oder nach schwerer Entscheidung des Abbruchs verloren haben.

Nach dem Tod eines Kindes ist es schwer, wieder einen eigenen Lebensweg und -sinn zu finden. Ein Kreis von betroffenen Frauen und Männern bietet im Rahmen der Selbsthilfegruppe "Sternenkinder" Gespräche und Begleitung an.

Es finden im Jahr regelmäßig jeweils am ersten Mittwoch nach dem Weißen Sonntag (erster Sonntag nach Ostern) und am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag (Buß- und Bettag) Abschiedsfeiern statt, an denen die Urnen vor Ort beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt sechs Jahre.

Für die Grabstätten der "Kleinsten der Kleinen" wird keine Grabnutzungsgebühr erhoben.

Kontaktadressen:

Städtische Frauenklinik Stuttgart
Klinikseelsorge
Telefon: 0711 / 52052158

Marienhospital Stuttgart
Klinikseelsorge
Telefon: 0711 / 64890

Rasen mit einer Steinfigur, Steinplatten und Blumen
Urnenhain auf dem Pragfriedhof

Muslimische Grabfelder

Auf dem Hauptfriedhof werden verstorbene Muslime auf gesonderten Grabfeldern bestattet. Die Grabstätten sind gemäß dem islamischen Bestattungsritus nach Mekka ausgerichtet.

Zwischen Vertretern der islamischen Union und des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes wurde dahingehend Einvernehmen erzielt, dass das derzeitige Bestattungsgesetz Baden-Württembergs sowie die jeweils gültigen Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzungen der Stadt Stuttgart anerkannt werden.

Die Grabnutzungsrechte werden zeitlich begrenzt. Nach Zeitablauf besteht jedoch wegen der von Muslimen gewünschten "ewigen Ruhe" die Möglichkeit einer wiederum gebührenpflichtigen Verlängerung. Eine Bestattung ohne Sarg ist nach geltendem Bestattungsrecht nicht möglich.

Die Ruhezeit für Tote beträgt 15 Jahre. Bei Kindern, die vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, beträgt sie sechs Jahre und bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind, zehn Jahre.

Gräber mit Blumen
Muslimische Grabstätten

Anonyme Urnengemeinschaftsstätten

Anonyme Urnengemeinschaftsstätten werden nur im Pragfriedhof vorgehalten. Die erste anonyme Urnengemeinschaftsstätte wurde bereits 1953 angelegt. Anonyme Beisetzungen finden ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt statt. Die Grabpflege erfolgt ausschließlich durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Während der 15-jährigen Ruhezeit wird das Grab mit jahreszeitlichen Wechselbepflanzungen angelegt.

Blumenfeld
Anonyme Urnengemeinschaftsstätten. Fotos: Stadt Stuttgart