Pflegebedürftige Menschen
Langfristig steigt infolge der demografischen Entwicklung die Zahl der älteren Menschen und damit die Zahl der Pflegebedürftigen. In Zukunft wird es immer mehr Menschen geben, die im Alter nicht auf familiäre Unterstützung und Pflege zurückgreifen können und deshalb verstärkt auf nachbarschaftliche Hilfen und professionelle Dienstleistungen angewiesen sind.
Das Pflegeversicherungsgesetz definiert die pflegerische Versorgung der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Länder und Kommunen sind gemäß Landespflegegesetz verpflichtet, die notwendige Grundversorgung durch eine möglichst wohnortnahe, leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur zu gewährleisten. Wird die notwendige Grundversorgung nicht durch freigemeinnützige und private Träger sichergestellt, so sind Stadt- und Landkreise hierzu verpflichtet.
Stationäre und teilstationäre Pflege
Grundlage bei der Bemessung der notwendigen Grundversorgung ist der Rahmenplan auf Landesebene. Die Kommunen erstellen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten Kreispflegepläne. Der Kreispflegeplan enthält die Darstellung von Bestand, Bedarf und erforderlichen Maßnahmen zur Bedarfsdeckung sowohl in der stationären wie auch teilstationären Pflege. Die an der örtlichen Versorgung Beteiligten wirken an der Erstellung des Kreispflegeplans mit.
Ambulante Pflege
Immer mehr ältere Menschen, die hilfs- und pflegebedürftig sind, ziehen es vor, in ihrer eigenen Wohnung zu verbleiben und nicht in eine Einrichtung zu ziehen. Die überwiegende Zahl der Pflegebedürftigen werden zu Hause von näheren Familienangehörigen versorgt. Diesen steht dann das Pflegegeld entsprechend der Pflegestufe zu.
Eine weitere Versorgungsmöglichkeit für Ältere, die zu Hause wohnen bleiben möchten, ist die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten. Sie erbringen neben hauswirtschaftlichen Hilfen Grund- und Behandlungspflege. In Stuttgart gibt es derzeit ungefähr 90 Pflegedienste von kirchlichen, gemeinnützigen und privaten Trägern.
Informationen über die Dienste im jeweiligen Stadtbezirk gibt der
Vor- und Umfeld der Pflege
Das Land, die Stadt- und die Landkreise sowie die Gemeinden fördern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne Maßnahmen zur Versorgung im Vor- und Umfeld der Pflegebedürftigkeit. Förderwürdig sind insbesondere Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit, soziale Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung der Pflegebedürftigkeit sowie die Entlastung pflegender Angehöriger. Folgende Angebote werden von der Landeshauptstadt Stuttgart finanziell gefördert:
- Gesprächskreise für Pflegende Angehörige
- Kurzzeitpflege
- Besuchsdienste für isoliert lebende Menschen mit psychischen Problemen
- Hol- und Bringdienste
- Nachbarschaftshilfe, Mobile Soziale Dienste
- Stationäre Mittagstische.

