Aufgaben der Gewerbeaufsicht
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz betrifft die Bereiche Schutz der Beschäftigten vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bzw. Berufskrankheiten. Dazu gehören u.a. Regelungen über:
- Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und Baustellen
- Umgang mit gefährlichen Stoffen
- Betreiben von Überwachungsbedürftigen Anlagen (wie z.B. Aufzüge, Tankstellen, Dampf-kessel)
- Umgang mit Sprengstoffen (Feuerwerke, Silvesterknaller, Sprengstofflager)
- Arbeitszeiten und Ruhepausen
- Sonntagsruhe
- Lenkzeiten auf Lkw und Bussen
- Beschäftigung von Jugendlichen
- Beschaffenheit von Betriebsmitteln und Einrichtungen
- Einrichten und Betreiben von überwachungsbedürftigen Anlagen (Tankstellen, Aufzüge, Dampfkessel)
- Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Lärm am Arbeitsplatz
Betrieblicher Umweltschutz
Im Bereich betrieblicher Umweltschutz ist die Abteilung Gewerbeaufsicht zuständig für die Überwachung der Einhaltung der betrieblichen Maßnahmen in den Bereichen:
- betriebliche Emissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Geruchsstoffe, elektromagnet. Felder)
- betriebliche Abwässer
- Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen
- betriebliche Abfälle
Stofflicher Verbraucherschutz
In diesem Bereich überwacht die Abteilung Gewerbeaufsicht bei Marktkontrollen die Einhaltung der Inverkehrbringensbestimmungen bei chemischen Stoffen wie:
- Kennzeichnung und Verpackung (d.h. Erkennbarmachen von Stoffen und deren Gefahren)
- Beschränkungen und Verbote des Inverkehrbringens bzw. der Abgabe

