Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Nach dem Sozialgesetzbuch XII gibt es
- die Hilfe zum Lebensunterhalt, welche die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen soll;
- die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Menschen ab 65 Jahren sowie für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 65 Jahren;
- die Hilfen in besonderen Lebenslagen (bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, soweit dafür nicht andere Leistungsträger wie Kranken- oder Pflegekassen zuständig sind).
Weiterführende Informationen gibt die Broschüre "Sozialhilfe und Grundsicherung" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Broschüre kann dort kostenlos bestellt oder hier im PDF-Format heruntergeladen werden.

