Unterhaltssicherung für Wehrdienst Leistende und ihre Angehörigen
- Voraussetzungen
- Allein stehend und Mieter/-in einer Wohnung
- Erstattung von Versicherungsbeiträgen
- Nicht Verheiratete mit Kind, für das kein Sorgerecht besteht
- Nicht Verheiratete mit Kind, für das das Sorgerecht besteht
- Verheiratete/Verpartnerte
- Unterhalt für die Eltern
- Leistungen für Übende und Teilnehmer/-innen an besonderen Auslandsverwendungen oder Hilfeleistungen im Innern oder im Ausland
Soldatinnen und Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des WPflG leisten, erhalten Wehrsold, Verpflegung, Unterkunft, Dienstbekleidung sowie unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nach dem Wehrsoldgesetz.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie den Unterlagen, die Sie zusammen mit Ihrem Aufforderungsschreiben zum Dienstantritt durch das Kreiswehrersatzamt zugesandt bekommen.
Für Aufwendungen zum Lebensbedarf, die darüber hinausgehen, können zusätzliche Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt werden.
Voraussetzungen
Nähere Auskünfte zu den Leistungen und sämtliche Formulare in Papierform erhalten Sie bei uns.
Bürgerservice Soziale Leistungen / Unterhaltssicherung
Allein stehend und Mieter/-in einer Wohnung
Wenn Sie allein stehend und Mieter/-in von Wohnraum sind, können Sie für die Erstattung der Miet- und Nebenkosten einen Antrag auf Mietbeihilfe (§ 7 a USG) stellen. Dazu sind folgende Formulare erforderlich:
- Anlage zum Antrag auf Leistungen nach §§ 5, 6, 7, 7a und 13 USG (Arbeitsverdienst) (PDF - 73 KB)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen nach §§ 5, 6, 7, 7a, 7b USG (PDF - 36 KB)
- Anlage zum Antrag auf Mietbeihilfe/Bescheinigung d. Vermieters (PDF - 44 KB)
- Antrag auf Miet-/Wirtschaftsbeihilfe (PDF - 241 KB)
Erstattung von Versicherungsbeiträgen
Für die Erstattung von Versicherungsbeiträgen für so genannte Schadensversicherungen (zum Beispiel Privathaftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutzversicherungen, ohne KFZ-Versicherungen), von Ruhensbeiträgen zur privaten Krankenversicherung, von Beiträgen zur privaten Pflegeversicherung oder den Ersatz von Aufwendungen für den Bau oder Kauf von eigenem selbstgenutzten Wohnraum werden ein Antrag auf Sonderleistungen nach § 7 USG und die Verdienstnachweise benötigt.
- Antrag auf Sonderleistungen nach § 7 USG (PDF - 229 KB)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen nach §§ 5, 6, 7, 7a, 7b USG (PDF - 36 KB)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen nach §§ 5, 6, 7, 7a und 13 USG (Arbeitsverdienst) (PDF - 73 KB)
Nicht Verheiratete mit Kind, für das kein Sorgerecht besteht
Wenn Sie nicht verheiratet sind und für ein Kind, für das Sie nicht das Sorgerecht besitzen, Unterhaltsbeiträge bezahlen müssen, können Sie die Übernahme dieser Beiträge für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes bei der Unterhaltssicherungsbehörde beantragen:
- Antrag auf Einzelleistungen nach § 6 USG (PDF - 63 KB)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen nach §§ 5, 6, 7, 7a, 7b USG (PDF - 36 KB)
Nicht Verheiratete mit Kind, für das das Sorgerecht besteht
Wenn Sie nicht verheiratet sind und für Ihr Kind das (gemeinsame) Sorgerecht besitzen, hat das Kind einen Anspruch auf Allgemeine Leistungen nach § 5 USG. Bitte verwenden Sie in diesem Fall den Antrag auf Allgemeine Leistungen und fügen Sie auch die Verdienstbescheinigung bei.
- Antrag auf allgemeine Leistungen nach § 5 USG (PDF - 70 KB)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen nach §§ 5, 6, 7, 7a, 7b USG (PDF - 36 KB)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen nach §§ 5, 6, 7, 7a und 13 USG (Arbeitsverdienst) (PDF - 73 KB)
Verheiratete/Verpartnerte
Unterhalt für die Eltern
Wenn Sie bisher an Ihre Eltern Unterhalt bezahlt haben, weil diese den Lebensbedarf nicht mit ihrem eigenen Einkommen decken können, kommt ein Antrag auf Einzelleistungen für Ihre Eltern in Betracht:
- Antrag auf Einzelleistungen nach § 6 USG (PDF - 63 KB)
- Anlage zum Antrag auf Einzelleistungen (PDF - 101 KB)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen nach §§ 5, 6, 7, 7a, 7b USG (PDF - 36 KB)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen nach §§ 5, 6, 7, 7a und 13 USG (Arbeitsverdienst) (PDF - 73 KB)
Leistungen für Übende und Teilnehmer/-innen an besonderen Auslandsverwendungen oder Hilfeleistungen im Innern oder im Ausland
Wenn Sie Leistungen nach §§ 13 folgende USG beantragen möchten, werden folgende Formulare benötigt:

