Nähere Auskünfte zu den Leistungen und sämtliche Formulare in Papierform erhalten Sie bei uns.
Bürgerservice Soziale Leistungen / Unterhaltssicherung
Wenn Sie nicht verheiratet sind und für ein Kind, für das Sie nicht das Sorgerecht besitzen, Unterhaltsbeiträge bezahlen müssen, können Sie die Übernahme dieser Beiträge für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes bei der Unterhaltssicherungsbehörde beantragen: