Beratung zum Gewaltschutzgesetz
Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Mit dem Gewaltschutzgesetz, das seit 01.01.2002 in Kraft ist, haben Sie das Recht, wenn Sie zuhause Gewalt oder Bedrohung erleben, beim Gericht einen Antrag auf Schutzanordnungen zu stellen, welches dem Täter jeglichen Kontakt zu Ihnen untersagt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Zuweisung der gemeinsam benützten Wohnung zu beantragen. Das Gesetz gilt für eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften.