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Gesetzliche Rentenversicherung

Für alle Bürger/-innen wird mit dem Rentenantrag auch die Anmeldung zur Krankenversicherung der Rentner ausgefüllt. Ebenso werden die Voraussetzungen für den Anspruch und die Höhe der zu erwartenden Rentenanwartschaft sowie die Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezug geklärt und erläutert. Versicherte, deren Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, können dabei die Anrechnung Ihrer rentenrechtlichen Zeiten beantragen.

Auf Antrag wird eine Rentenauskunft erteilt, um weitere Optionen der späteren Altersversorgung zu treffen.

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Diese Anträge können Sie stellen

  • Rente wegen Alter
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Versicherten- und / oder Hinterbliebenenrente
  • Rente an Witwer, Witwen und Waisen
  • Erziehungsrente
  • Abfindung von Witwen- / Witwerrente bei erneuter Heirat
  • Künstlersozialversicherung

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Unsere sonstigen Leistungen für Sie

  • Rentenauskünfte/Kontenklärung (auch im Scheidungsverfahren)
  • Zeugenvernehmung
  • Herstellung von Versicherungsunterlagen (Rentenzeiten, die nicht im Bundesgebiet zurückgelegt wurden)
  • Anrechnung von Kindererziehungs-/Kinderberücksichtigungszeiten
  • Beitragserstattung/Abfindung bei Wiederheirat von HInterbleibenen
  • freiwillige Versicherung/Pflichtversicherung für Selbstständige/Weiterversicherung
  • Reha-Leistungen (Kuren)
  • Fremdrentenrecht
  • Zwischenstaatliche Regelungen mit Abkommensstaaten
  • Überstaatliche Regelungen für den Europäischen Wirtschaftsraum

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Diese Unterlagen benötigen Sie

Möchten Sie unsere gebührenfreien Dienstleistungen beanspruchen, kommen Sie vorbei. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • Paß / Personalausweis / Personenstandsurkunde / Familienbuch
  • Versicherungsverlauf / Rentenauskunft / Rentenversicherungsnachweise
  • Bankverbindung
Je nach Art des Antrags können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich darüber bei der Terminabsprache. Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

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Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie mit der zuständigen Rentenstelle einen Termin, damit Sie keine Wartezeiten haben und wir ausreichend Zeit für Sie einplanen können.

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Ihr zuständiges Versicherungsamt

für die Bezirke Mitte, Nord, Ost, Süd und West
Wohngeld, Versicherungsamt

für Kontenklärung
Versicherungsamt

für Degerloch
Rentenstelle Degerloch

für Feuerbach
Soziale Leistungen - Rentenstelle Feuerbach

für Möhringen
Rentenstelle Möhringen

für Mühlhausen
Bürgerservice Soziale Leistungen - Rentenstelle Mühlhausen

für Münster
Ortsbehörde für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung Münster

für Plieningen-Birkach
Rentenstelle Plieningen-Birkach

für Sillenbuch
Rentenstelle Sillenbuch

für Untertürkheim
Soziale Leistungen Untertürkheim

für Vaihingen
Bürgerservice Soziale Leistungen - Rentenstelle Vaihingen

für Wangen
Rentenstelle Wangen

für Weilimdorf
Bürgerservice Soziale Leistungen Weilimdorf (Rentenstelle)

für Zuffenhausen
Rentenstelle Zuffenhausen

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