Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bestätigung, dass bei der Stadt Stuttgart keine Steuerrückstände bestehen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (
UBB) wird zumeist für eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigt. Die Bescheinigung können Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich beantragen.

