Die Umweltzone, in der das Fahrverbot gilt, ist in Stuttgart das gesamte Stadtgebiet inklusive der 23 Stadtbezirke (Gemarkung Stuttgart). Davon ausgenommen sind nur
Gemäß dem Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart sind vom Fahrverbot in der Umweltzone Stuttgart Fahrzeuge befreit, die entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit der Plakette 4 (grün) gekennzeichnet sind.
Vom Fahrverbot sind gesetzlich befreit und brauchen daher keine Plaketten:
| ohne unterhaltspflichtige Person | 1130,00 € |
| mit einer unterhaltspflichtige Person | 1560,00 € |
| mit zwei unterhaltspflichtigen Personen | 1820,00 € |
| mit drei unterhaltspflichtigen Personen | 2110,00 € |
| mit vier unterhaltspflichtigen Personen | 2480,00 € |
| mit fünf unterhaltspflichtigen Personen | 3020,00 € |
Hinweis: Am 11. Mai 2007 beschloss der Bundesrat die technischen Vorgaben der Bundesregierung für Partikelfilter, die für Nutzfahrzeuge und Wohnmobile notwendig sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kfz-Hersteller, ob für Ihr Kfz inzwischen ein entsprechender Filter entwickelt wurde.
Die Kfz-Innung erfasst Interessenten, für deren Kfz es derzeit noch keinen Nachrüstsatz gibt, um bei ausreichender Nachfrage (Nachfrage mindestens 50 Stück) bei den Herstellern Kleinserien zu bestellen.