Die Umweltzone, in der das Fahrverbot gilt, ist in Stuttgart das gesamte Stadtgebiet inklusive der 23 Stadtbezirke (Gemarkung Stuttgart). Davon ausgenommen sind nur
Gemäß dem Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart sind vom Fahrverbot in der Umweltzone Stuttgart Fahrzeuge befreit, die entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit Plaketten 2 (rot; noch bis 1.7.2010), 3 (gelb noch bis 2012) oder 4 (grün) gekennzeichnet sind.
Vom Fahrverbot sind gesetzlich befreit und brauchen daher keine Plaketten:
Hinweis: Am 11. Mai 2007 beschloss der Bundesrat die technischen Vorgaben der Bundesregierung für Partikelfilter, die für Nutzfahrzeuge und Wohnmobile notwendig sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kfz-Hersteller, ob für Ihr Kfz inzwischen ein entsprechender Filter entwickelt wurde.
Die Kfz-Innung erfasst Interessenten, für deren Kfz es derzeit noch keinen Nachrüstsatz gibt, um bei ausreichender Nachfrage (Nachfrage mindestens 50 Stück) bei den Herstellern Kleinserien zu bestellen.