| Schadstoff-
gruppe / Plakette |
PKW bzw. Fahrzeuge der Klasse M1 | Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge der Klassen M2, M3 und N |
| 2
rot |
. | . |
| 3
gelb |
. | . |
| 4
grün |
01, 02, 14, 16,
18 bis 70
- 71 - 75 -
1)
77
|
30 bis 55,
60, 61
- 70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91-
1)
|
| Schadstoff-
gruppe / Plakette |
PKW, bzw. Fahrzeuge der Klasse M1 zusätzlich mit PMS nachgerüstet auf: | PKW bzw. Fahrzeuge der Klasse M1 | Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge der Klassen M2, M3 und N | Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge der Klassen M2, M3 und N zusätzlich mit PMS nachgerüstet auf: |
| 2
rot |
Stufe PM 01:
19, 20, 23, 24
Stufe PM 0:
14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77
|
25 bis 29, 35, 41, 71 | 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61 |
Stufe PMK 01:
40-42, 50-52
Stufe PMK 0:
10-12, 30-32, 40-42, 50-52
|
| 3
gelb |
Stufe PM 0 :
28, 29
Stufe PM 1:
14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 27, 34, 35, 40, 41, 71, 77
|
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 | 34, 44, 54, 70, 71 |
Stufe PMK 0:
43, 53
Stufe PMK 1: |
| 4
grün |
Stufe PM 1:
27
2), 49 bis 52
Stufe PM 2:
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70
Stufe PM 3:
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66
und Stufe PM 4
44 bis 70
|
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70,
73 bis 75
PM 5
|
35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 |
Stufe PMK 1:
44, 54.
Stufe PMK 2: 10-12, 20-22, 30-34, 40-45, 50-55, 60, 61, 70, 71
Stufe PMK 3: 33-35, 44, 45, 54, 55, 60, 61
Stufe PMK 4: |
2) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/ EG I" mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) vom mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
* PMS Partikelminderungsstufe
** PMK Partikelminderungsklasse
Die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern in Höhe von 330 ¬ gibt es zwischen Januar 2006 und Dezember 2009. Für Altfahrzeuge (Zulassung vor dem 31.12.2006) ohne Nachrüstung muss vom 1. April 2007 bis 31. März 2011 ein Steuerzuschlag gezahlt werden. Dieser beträgt 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Information über Nachrüstungsmöglichkeiten von Dieselpartikelfilter erhalten Sie vom Fahrzeughersteller, der die entsprechenden Partikelfilterhersteller für seine verschiedenen Fahrzeugkategorien kennt.
Wer seine Emissions-Schlüsselnummer nicht in diesen Tabellen findet, dessen Fahrzeug gehört in die Schadstoffgruppe 1. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 sind - vereinfacht ausgedrückt - alle Benzin-Fahrzeug ohne einen geregelten Katalysator; zudem Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 1 und schlechter.
Hinweis: Personenkraftwagen mit G-Kat und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11 wird mittels einer Allgemeinverfügung noch bis 31.12.2009 die freie Fahrt in den Umweltzonen ohne Plakette gestattet.
Wer für sein Fahrzeug eine rote Plakette erhält, darf damit in der Umweltzone Stuttgart gemäß Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums noch bis 31.12.2011fahren. Mit der grünen und gelben Plakette erhält man für sein Fahrzeug vorerst eine unbefristete Fahrerlaubnis. In den Umweltzonen anderer Städte kann dies anders geregelt sein.
Die Feinstaub-Plaketten werden bei der Stadt Stuttgart gegen eine Gebühr von je 6 Euro abgegeben. Sie können direkt online bestellt oder alternativ bei KFZ-Zulassungsstellen und Bürgerbüros persönlich erworben werden. Darüber hinaus bieten private Organisationen und Werkstätten die Plaketten an (Kosten können abweichen und müssen dort erfragt werden).
Die Plakette wird rechts oben oder unten an der Windschutzscheibe angebracht. Dazu die Folie auf der Vorderseite abziehen und von innen an die Scheibe kleben.
Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet. Sie brauchen allerdings eine neue Plakette, wenn Sie ihr Fahrzeug ummelden und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert.
Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone und nicht nur in Stuttgart. Die bundeseinheitliche Regelung basiert auf der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (35. BImSchV).
Die Webseite des Umweltbundesamtes (UBA) gibt einen Überblick über weitere geplante Umweltzonen in Deutschland.
Wer keine Plakette bekommen kann, sollte sein Fahrzeug um- oder nachrüsten. Das Nachrüsten kann unter bestimmten Umständen gefördert werden.
I
nformation des Umweltministeriums zur Nachrüstung von Diselfahrzeuge
Hinweis: Am 11. Mai 2007 beschloss der Bundesrat die technischen Vorgaben der Bundesregierung für Partikelfilter, die für Nutzfahrzeuge und Wohnmobile notwendig sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrem KFZ-Hersteller, ob für Ihr KFZ inzwischen ein entsprechender Filter entwickelt wurde.
Die Kfz-Innung erfasst Interessenten, für deren Kfz es derzeit noch keinen Nachrüstsatz gibt, um bei ausreichender Nachfrage (Nachfrage mindestens 50 Stück) bei den Herstellern Kleinserien zu bestellen.
Kraftfahrzeuginnung Stuttgart
Download: Anbieteradressen für Kat-Nachrüstung (PDF)
http://feinstaub.gtue.de
Auch Touristen aus dem In- und Ausland benötigen eine Plakette. Allerdings können Touristen aus dem Ausland die Feinstaub-Plaketten nicht online beantragen. Sie erhalten die Plaketten beispielsweise bei den Kfz-Zulassungsstellen, den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr und den Bürgerbüros. Die Adressen der Ausgabestellen in Stuttgart finden Sie hier:
Adressen für Ausgabestellen von Feinstaubplaketten

Download: Anbieteradressen für Kat-Nachrüstung (PDF)
(Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg)
http://katundfiltersuche.de
Datenbank der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ), in der Nachrüstsätze für über 1000 Automodelle recherchiert werden können.
Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Stuttgart
Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart
Prüforganisationen / Kraftfahrzeuggewerbe
TÜV
DEKRA
GTÜ
Kraftfahrzeuginnung Stuttgart
Handwerkskammer Stuttgart