Hilfen zum Erhalt der Wohnung

Für alle Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, bieten wir Beratung und Unterstützung zum Erhalt der Wohnung. Sie können sich an uns wenden, wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder bereits eine Mahnung oder Kündigung erhalten haben. Sprechen Sie uns an, wenn eine Räumungsklage eingereicht oder bereits ein Räumungstermin festgesetzt wurde.

Vereinbaren Sie mit uns - am besten telefonisch - einen Beratungstermin. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit: Kündigung oder Räumungsklage, Mietvertrag sowie Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialen Diensten, Zweigstellen der JobCenter und Sozialhilfedienststellen beraten und unterstützen wir in allen Fragen des drohenden Wohnungsverlustes.

 
 

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