Fahrgutscheine für Schwerstgehbehinderte
Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt für schwerstgehbehinderte Einwohner Fahrgutscheine für Fahrten mit Taxen oder Rollstuhlbussen als freiwillige Leistung.
Anspruchsvoraussetzungen:
- ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG " liegt vor,
- ein Personenkraftwagen im Haushalt, mit dem der Behinderte selbst fahren kann oder gefahren werden kann, steht nicht zur Verfügung,
- der/die Antragsteller/in ist Einwohner/in der Landeshauptstadt Stuttgart
- der/die Antragsteller/in liegt mit seinem/ihrem Einkommen unterhalb einer vom Gemeinderat festgelegten Einkommensgrenze.
Die Gutscheine sind jedoch ausdrücklich nicht für Fahrten zum Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus oder zu anderen ärztlich verordneten Maßnahmen, wie zum Beispiel Heilgymnastik, Massagen und Bäder bestimmt.
Fahrdienst für Rollstuhlfahrer und andere Schwerstgehbehinderte (PDF - 26 KB)

