Projektförderung / Konzeptionsförderung E-Musik / Jazz / Pop
Das Kulturamt fördert die Stuttgarter Musikszene. Für die Förderung von Projekten und Konzepten im Bereich E-Musik, Jazz und Popularmusik stehen jährlich insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Über die Vergabe dieser Mittel entscheidet eine Jury.
Die Förderung ist auf Ensembles begrenzt, die in Stuttgart arbeiten. Das Kulturamt ermöglicht damit, neue Ideen und ungewöhnliche künstlerische Ausdrucksformen zu realisieren. Diese Projektförderung ist für ein bis maximal drei Jahre möglich. Darüber hinaus ist auch als mittelfristige Unterstützung eine Konzeptförderung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren möglich. Nach Beendigung des geförderten Projekts muss ein Verwendungsnachweis auf dem Vordruck des Kulturamts erfolgen.
Die Förderung der Kirchenmusik und der Volks-und Laienmusik erfolgt in separaten Verfahren nach gesonderten Richtlinien.
Der vollständige Antrag auf Förderung muss jeweils bis zum 15. Oktober des Vorjahres im Kulturamt eingereicht werden.
Weitere Informationen
sowie
Verwendungsnachweis nach Beendigung des geförderten Projekts

