EU-Ombudsmann - Europäischer Bürgerbeauftragter

Der Bürgerbeauftragte wird nach jeder Wahl des Europäischen Parlaments für die Dauer der Wahlperiode ernannt. Er ist befugt, von jedem Bürger der Union oder von jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Organe und Institutionen der Gemeinschaft (mit Ausnahme des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz) entgegenzunehmen.

Nach Feststellung eines Missstands unterrichtet der Bürgerbeauftragte das betreffende Organ, führt eine Untersuchung durch, bemüht sich um eine Lösung des Problems und unterbreitet gegebenenfalls Entwürfe von Empfehlungen, auf die das Organ mit einer Stellungnahme binnen drei Monaten antworten muss.

Der Bürgerbeauftragte legt dem Europäischen Parlament jährlich einen Bericht vor.

(Quelle: EU)

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