Einführung einer Waffenbesitzsteuer geplant - Bettensteuer bzw. Kulturförderabgabe rechtlich nicht zulässig
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster: "Wir befinden uns in der Haushaltssicherung. Daraus folgt, dass zur Abdeckung der Globalen Minderausgaben sowie dort, wo die Umsetzung des Konsolidierungskonzepts nicht oder nicht ganz erreicht werden kann, die Finanzierungslücke von jährlich rund 6 Mio. Euro mit konkreten Maßnahmen geschlossen werden muss." Diesem Ziel dient, so der Oberbürgermeister, das von der Verwaltung nun vorgelegte Maßnahmenpaket (GRDrs 281/2010), das zehn Punkte beinhaltet und darauf ausgerichtet ist, mit strukturellen Maßnahmen eine dauerhafte Verbesserung des Stadthaushalts zu erreichen.
Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (Entlastung jeweils in TEUR):
Einführung einer Waffenbesitzsteuer zum 1.1.201: 1.500
Neustrukturierung des Beschaffungswesens im VOL-Bereich: 1.200
Verbesserung Kostendeckung im Bereich der Grundstücksbewertung: 185
Umsetzung Betriebskonzept Friedhofswesen: 1.050
Zentralisierung im Bereich IuK-System- und Anwendungsbetreuung: 500
Übertragung Industriegleise auf die Hafen Stuttgart GmbH: 80
Übertragung Kleinbahn auf die Stuttgarter Straßenbahnen AG: 65
Reduzierung Kosten Stadtentwässerung: 800
Organisationsuntersuchung Sport / Bäder: 500
Verpachtung Weingut: 250
Summen Maßnahmen: 6.130
Das Maßnahmenpaket ist darauf angelegt, die Globalen Minderausgaben und die im Zuge der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2009 entstehenden Unterdeckungen durch konkrete Einzelmaßnahmen abzudecken.
Insgesamt ist das Maßnahmenpaket auf eine dauerhafte Verbesserung von 6,1 Mio. Euro ausgelegt. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen kann die volle Entlastung nur schrittweise bis 2015 erreicht werden (2011: 3,6 Mio., 2012: 4,8 Mio., 2013: 5,5 Mio., 2014: 6,0 Mio. und 2015: 6,1 Mio. Euro). Dies bedeutet, dass die für 2010 und 2011 notwendigen Verbesserungen von 2,7 Mio. und 6,8 Mio. Euro jeweils erheblich unterschritten werden.
Diese Deckungslücke kann mit den im Finanzzwischenbericht 2010 dargestellten voraussichtlichen Verbesserungen (u.a. durch eine Reduzierung der Zinsen für Kredite) in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro nahezu geschlossen werden. Aufgrund der Verzögerung bei der Aufnahme von Krediten wird in 2011 ebenfalls eine Verbesserung in dieser Höhe erwartet. Die letztlich noch fehlenden Beträge (2010: 0,2 Mio. und 2011: 0,7 Mio. Euro) müssten im Rahmen des weiteren Haushaltsvollzugs erwirtschaftet werden. Mit dieser Maßgabe könnten, so Erster Bürgermeister Michael Föll die Genehmigungsvoraussetzungen (noch) erreicht und eine haushaltswirtschaftliche Sperre vermieden werden.
Im Ergebnis führt die Umsetzung der Vorschläge zu einem Abbau von ca. 77 Stellen (Reduzierung der Personalausgaben um rd. 3,6 Mio. Euro), der Reduzierung von Sachausgaben von 1,0 Mio. (Kosten der Straßenentwässerung und Reduzierung Vergabebudget Garten-, Friedhofs- und Forstamt) und einer Erhöhung der Einnahmen von 1,5 Mio. Euro (Waffenbesitzsteuer und Gebührenerhöhung Immobilienbewertung).
Als Bestandteil des Maßnahmenpakets schlägt die Verwaltung die Einführung einer Waffenbesitzsteuer zum 1.1.2011 vor. Wie Oberbürgermeister Dr. Schuster ausführte, wäre Stuttgart damit die erste Kommune, die den Besitz von Waffen besteuern würde.
Die tragischen Ereignisse in Winnenden und Wendlingen und die Verschärfung des Waffenrechts waren Auslöser für Überlegungen zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer. Deshalb hat der Städtetag Baden-Württemberg ein Gutachten zur Klärung der Frage erstellen lassen, ob eine kommunale Aufwandssteuer auf den Besitz von Waffen in Baden-Württemberg rechtlich zulässig ist und eingeführt werden kann.
Das Gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen in Freiburg kommt zum Ergebnis, dass die Einführung einer Waffenbesitzsteuer im Rahmen des Steuerfindungsrechts zulässig ist. Im Vordergrund steht die Einnahmeerzielungsabsicht, aber auch der Lenkungszweck, der mit einer solchen Abgabe verfolgt wird und in rechtlich zulässiger Weise verfolgt werden kann. Die Waffenbesitzsteuer kann jedoch nicht unterschiedslos von allen Waffenbesitzern erhoben werden.
Vielmehr sind nach dem Gutachten Ausnahmetatbestände für jene zu berücksichtigen, bei denen der Waffenbesitz zur allgemeinen Lebensführung gehört und daher nicht mit einer Aufwandssteuer belegt werden dürfen.
Dies gilt für juristische Personen (dazu gehören auch ins Vereinsregister eingetragene Schützenvereine), für Jäger (in einer zahlenmäßigen Limitierung auf bis zu mindestens drei Waffen), Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und für gefährdete Personen sowie solche Personen, die aus gewerblichen oder dienstlichen Gründen eine Waffe besitzen.
In der Landeshauptstadt Stuttgart sind gegenwärtig rd. 29.000 Waffen registriert. Auf der Grundlage eines Abgabensatzes von durchschnittlich 100 Euro je Waffe und unter Berücksichtigung der zu beachtenden Ausnahmetatbestände wird das Aufkommen (abzüglich eines Verwaltungsaufwands von max. 150.000 Euro im Jahr auf jährlich netto etwa 1,2 bis 1,8 Mio. Euro geschätzt.
Mit der Einführung der Waffenbesitzsteuer soll gleichzeitig auf einen eigenständigen (und rechtlich strittigen) Gebührentatbestand für verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbehörden nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz verzichtet werden.
In einer Übergangsregelung ist vorgesehen, dass Waffenbesitzer bis Ende 2011 ihre registrierten Waffen unentgeltlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart zur Vernichtung abgegeben können und damit auch nicht der neuen Waffenbesitzsteuerunterliegen. "Damit wollen wir unterstreichen, dass es der Stadt nicht nur um die Einnahmenerzielung sondern vor allem auch um eine Reduzierung des Waffenbestandes im Besitz der Bürgerinnen und Bürger geht", erklärt Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. "Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit, weil ein potentieller Missbrauch nicht stattfinden kann."
Nachdem die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung einer Waffenbesitzsteuer geklärt sind, wird die Verwaltung im Oktober 2010 dem Gemeinderat eine Steuersatzung zur Beschlussfassung vorlegen.
Vom Städtetag Baden-Württemberg wurde zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer so genannten "Bettensteuer" bzw. Kulturförderabgabe ebenfalls ein Gutachten an die Kanzlei Graf von Westphalen in Freiburg vergeben. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen rechtswidrig wäre. Wesentliche Gründe hierfür sind unter anderem, dass
- Hotelübernachtungen keinen besonderen Aufwand zur Lebensführung darstellen und damit die rechtlich notwendige Grundvoraussetzung für die Einführung einer Aufwandssteuer nicht gegeben ist;
- eine Gleichartigkeit der Bettensteuer mit der Umsatzsteuer gegeben ist, insbesondere dann, wenn die Steuer von den Beherbergungsbetrieben erhoben wird;
- der Einführung landesrechtliche Regelungen im Kommunalabgabengesetz (§ 43 (Kurtaxe) und § 44 (Fremdenverkehrsbeitrag) entgegenstehen, wonach Abgabenerhebungen bei Beherbergungsbetrieben rechtlich abschließend geregelt sind.
Die Rechtsämter der Städte Mannheim und Freiburg sind - unabhängig vom Gutachterauftrag des Städtetags Baden-Württemberg - zum gleichen Ergebnis, sprich zur Rechtswidrigkeit einer solchen Steuer, gekommen.
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster: "Unabhängig davon, ob eine Bettensteuer bzw. Kulturförderabgabe inhaltlich für richtig oder politisch für geboten betrachtet wird, ist die Stadt Stuttgart verpflichtet, ihr Handeln grundsätzlich an der Rechtmäßigkeit auszurichten. Ich teile die Rechtsauffassung der Gutachter, weshalb ich einem möglichen Gemeinderatsbeschluss zur Einführung einer Kulturförderabgabe widersprechen müsste. Dazu bin ich als Oberbürgermeister nach § 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung sogar gesetzlich verpflichtet. Ich und gehe jedoch davon aus, dass den Gemeinderat die Argumente des Gutachtens überzeugen werden.
2009 konnte noch ein gerade noch befriedigendes Jahresergebnis erzielt werden. Der Haushalt 2010 kann nach derzeitigem Stand zwar planmäßig vollzogen werden, allerdings besteht im Ergebnishaushalt eine erhebliche Unterdeckung; zudem konnte die Genehmigungsfähigkeit nur mit Mühe erreicht werden. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und Erster Bürgermeister Michael Föll haben übereinstimmend darauf hingewiesen, dass im weiteren Vollzug die Ausführungen des Regierungspräsidiums im Genehmigungserlass deshalb strikt zu beachten sind.
Die Aufsichtsbehörde hat bei der Genehmigung des Doppelhaushalts 2010 / 2011 festgehalten, dass der von der Stadt eingeschlagene Sparkurs alternativlos ist und es zur Erhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit dringend erforderlich ist, die Finanzpolitik mit strikter Ausgabendisziplin, Aufgabenkritik, Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen in allen Verwaltungsbereichen intensiv fortzuführen. Diesem Ziel dienen die vorgelegten Maßnahmenvorschläge.
"Die städtische Haushaltslage bleibt sehr angespannt", so Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, "der erfreuliche wirtschaftliche Aufschwung hat die Stadtfinanzen bislang nicht erreicht. Aber im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Gemeinden und vor allem den staatlichen Ebenen haben wir bereits frühzeitig mit Konsolidierungsmaßnahmen begonnen, weshalb uns - über die beschlossenen und jetzt vorgeschlagenen zehn Maßnahmen hinaus - harte weitere Einschnitte erspart bleiben."