Sonderschulen

Kinder, denen gemäß Schulgesetz in einer Grundschule nicht die erforderliche Erziehung und Ausbildung zuteil werden kann, können direkt an den öffentichen Sonderschulen angemeldet werden.

Es gibt Sonderschulen für Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Hörgeschädigte, Sehbehinderte, Sprachbehinderte und eine Schule für Kranke, die längere Zeit am Klinikum Stuttgart behandelt werden müssen.

Weitere Informationen bieten auch die jährlich neu erscheinenden Amtsblatt-Sonderdrucke über Grundschulen und Weiterführende Schulen, die Sie unter Publikationen abrufen können.

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