Außerschulische Bildung und Betreuung für Schulkinder
Im Juli 2005 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung beschlossen. Ende 2005 startete das Land Baden-Württemberg das Jugendbegleiterprogramm mit nahezu identischem Inhalt. Landeshauptstadt und Land haben daher beschlossen, die beiden Programme unter dem Namen "Außerschulische Bildung und Betreuung - Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters" zusammenzuführen.
Vielfältige Angebote für Schülerinnen und Schüler
Schulen mit außerschulischer Bildung und Betreuung
Es handelt sich dabei um verlässliche und bedarfsorientierte Angebote durch Kooperationen mit schulischen und außerschulischen Partnern in vielfältigen Bereichen. Die Angebote können an Grund- und weiterführenden Schuleneinschließlich Förderschulen und beruflichen Schulen stattfinden. Auch bei bereits bestehenden Ganztagsschulen können Angebote der außerschulischen Bildung und Betreuung das pädagogische Konzept ergänzen.
Die verlässlichen und bedarfsorientierten Angebote haben das Ziel, Schülern und Schülerinnen an den Stuttgarter Schulen eine ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Durch Einbindung einer Vielzahl von schulischen und außerschulischen Partnern kann ein breites Spektrum an Aktivitäten offeriert werden. Die Angebote beinhalten insbesondere Hausaufgabenbetreuung, Lernförderung, Freizeitgestaltung im kreativen, musischen und sportlichen Bereich, Umweltthemen sowie den Umgang mit dem Computer und weitere berufsvorbereitende Themen.
Basisinformationen zu diesem Programm
Die Betreuerinnen und Betreuer erhalten über die Schule von der Landeshauptstadt Stuttgart eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 15 Euro pro Zeitstunde. Zusätzlich bietet die Landeshauptstadt Stuttgart in Verbindung mit Volkshochschule und frEE-Akademie für sie kostenlose Qualifizierungsseminare an.
Für die Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung erhebt die Landeshauptstadt Stuttgart ein Elternentgelt in Höhe von 68 Cent pro Zeitstunde, das jedoch eine soziale Staffelung enthält sowie nach Vorlage der Bonuscard im Schulsekretariat sogar ganz erlassen wird.
Die Schulen können zusätzlich zur Förderung der Bildungs- und Betreuungsangebote einen Zuschuss für das Pädagogische Mittagessen beantragen.
Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung - siehe unter Publikationen - entnommen werden.

