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Opferentschädigungsgesetz

Wer im Geltungsbereich des Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes - BVG.

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet in folgenden Fällen Hilfe:

Voraussetzungen

Es muss eine Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes vorliegen, das ist zum Beispiel

Es dürfen in der Person des Opfers keine Versagungsgründe vorliegen, das sind

Leistungen

Soweit Leistungen nach dem OEG zu gewähren sind, wird auf die für Kriegs- und Wehrdienstopfer nach dem BVG vorgesehenen Leistungen verwiesen.

 

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