Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Anspruch haben Kinder, die
Wenn weder das Kind noch der allein erziehende Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat, müssen bestimmte ausländerrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Unterhaltsvorschuss wird längstens 72 Monate (sechs Jahre) gewährt. Er kann rückwirkend für einen Monat vor dem Monat der Antragstellung bezahlt werden. Zahlt der andere Elternteil den Unterhalt nicht in voller Höhe des Betrages nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, so wird der Differenzbetrag ausbezahlt.
Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie beim Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart,
Sie erreichen uns telefonisch Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.
Besuchszeiten sind Montag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr und nach Vereinbarung.