Das Kriegsfolgenrecht regelt unter anderem Wiedergutmachung, Lastenausgleich, Heimkehrerrecht, Kriegsopferversorgung, Recht der Flüchtlinge, Vertriebenen und Evakuierten.
Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart - Startseite Ihr Pfad: stuttgart.de [Stand: 25.05.2012, 01:27 Uhr]