Erschließungsbeiträge
Ohne Erschließung, ohne gesicherte Entsorgung und gegebenenfalls ohne Ausgleich für Eingriffe in die Natur gibt es kein Bauland. Zur Refinanzierung städtischer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Baulanderschließung erhebt daher das Stadtmessungsamt im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart verschiedene Beiträge.
Erschließungsbeitrag
Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige Herstellung von Anbaustraßen, Wohnwegen und Lärmschutzanlagen.
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Kanalbeitrag
Kanalbeitrag für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen.
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Kostenerstattungsbetrag
Kostenerstattungsbetrag als Ausgleichskosten für Eingriffe in die Natur.
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Kostenerstattungsbeträge für Eingriffe in die Natur





