Die Bezirksärztinnen und Bezirksärzte des Gesundheitsamts betreuen vor Ort Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen. Sie beraten die Einrichtungen zum Beispiel, wenn ansteckende Krankheiten aufgetreten sind, aber auch nach der Einschulungsuntersuchung bei Fragen zur Förderung der Entwicklung der Kinder. Bei Bedarf sind auch themenspezifische Elternabende möglich.