Infektionsschutz
Moderne Hygiene ist die Basis für ein gesundes Zusammenleben in der Gesellschaft. Gesetzlicher Auftrag des Gesundheitsamts ist es, Krankheiten bei Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Die besondere Aufmerksamkeit richtet sich auf übertragbare Krankheiten wie Tuberkulose, AIDS, Geschlechtskrankheiten und lebensmittelbedingte Infektionen.
Aufgaben des Gesundheitsamtes
In diesem Zusammenhang übernimmt das Amt folgende Aufgaben:
- Die hygienische Überwachung, zum Beispiel von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen,
- Das Gesundheitsamt führt die notwendigen Ermittlungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit meldepflichtigen Erkrankungen durch,
- wirkt mit bei Notfallplanungen für Epidemien oder für das Auftreten von lebensbedrohlichen und hochansteckenden Erkrankungen
- und gibt Auskunft über Infektionsschutz und Impfen.

