Mitwirkung bei der Heimaufsicht
Gemäß §7 Absatz 4 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst wirken die Gesundheitsämter bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Heimgesetz mit.
Unterstützung durch das Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt Stuttgart unterstützt hierbei die Heimaufsicht des Amtes für öffentliche Ordnung. Diese ist für die Durchsetzung des Landesheimgesetzes verantwortlich. Das Gesundheitsamt unterstützt im Hinblick auf medizinische und pflegerische Fragen und beurteilt den hygienischen Bereich in Alten- und Pflegeheimen sowie in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere wissenswerte Informationen:

