Leichenschau vor Feuerbestattung
Gemäß Bestattungsgesetz beziehungsweise Bestattungsverordnung Baden-Württemberg muss vor einer Feuerbestattung eine zweite ärztliche Leichenschau durchgeführt werden. Damit ist eine letzte Kontrollinstanz für straf- beziehungsweise zivilrechtliche Belange vor einer Einäscherung gegeben.
Zweite Leichenschau
In Stuttgart prüfen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes bei dieser zweiten Leichenschau, ob Anhaltspunkte für einen unnatürlichen Tod vorliegen.
Von einem unnatürlichen Tod ist auszugehen, wenn dieser nicht auf krankheits- oder altersbedingte innere Ursachen zurückzuführen ist. Unnatürlich ist der durch Selbstmord, Unfall, durch fremde Hand oder sonst durch Einwirkung von außen unmittelbar oder mittelbar herbeigeführte Tod, ohne dass es hierbei auf die Verschuldensfrage ankommt.
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