Die Studiengänge in Human-, Zahn- oder Tiermedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft sowie in der Regel auch noch die Lehramtsstudiengänge werden mit einer Staatsprüfung, dem Staatsexamen, abgeschlossen. Zum Teil werden Lehramtsstudiengänge auch schon in Form eines gestuften Bachelor-/Master-Studiums angeboten.
In der Regel schließt sich dem ersten Staatsexamen eine praktische Ausbildung oder ein Vorbereitungsdienst an, nach dessen Ende ein zweites Staatsexamen abgelegte werden muss.
Aufgrund des öffentlichen Interesses an der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards bei den betroffenen Ausbildungsgängen sind die Inhalte des Studiums und der Prüfung gesetzlich geregelt. Die Staatsprüfungen werden von staatlichen Prüfungsämtern abgenommen. Im Gegensatz dazu werden Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Master-Prüfungen von der jeweiligen Hochschule durchgeführt.
Regelstudienzeit bis zum ersten Staatsexamen:
Lehramt sechs bis neun Semester, Medizin zehn bis zwölf Semester, Rechtswissenschaft acht bis neun Semester.
Promotionsmöglichkeit:
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens besteht die Möglichkeit zur Promotion.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Hochschulabschlüssen erhalten Sie auch bei der Studienberatung Ihrer Hochschule oder auf folgenden Websites: