Baurechtsamt
Amt
Anschrift
Baurechtsamt
Schwabenzentrum B2 (Baurechtsamt / Sozialamt)
Eberhardstraße 33
70173 Stuttgart
S-Mitte
Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart
Kontakt
| Telefon: | +49 711 216-60100 (Telefonauskunft Mo - Mi, Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr) |
| Fax: | +49 711 216-60101 |
| E-Mail: | BSBauen@stuttgart.de |
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Do 08:30 - 18:00
Fr 09:00 - 12:00
Telefonische Erreichbarkeit des Bürgerservice Bauen unter Telefon 0711/216-60100
Mo, Di, Mi, Fr 09:00 - 12:00
Aktuelles (13.06.2013)
1. Ausfall Aktenpaternoster auf unbestimmte Zeit: Inhaltsangabe: Aktenpaternoster_Nr. 11 (PDF - 33 KB) Durch die umfangreichen Reparaturmaßnahmen sowie teilweise Auslagerung von Bauakten kommt es zur räumlichen Einengung im Wartebereich des BSB sowie längere Wartezeiten durch erhöhte Zugriffszeiten für die ausgelagerten Bauakten.
2. Mögliche Gefährdungen der Standsicherheit von Konstruktionen aus harnstoffverklebten Holzbauteilen bestimmter Bauweisen Pressetext für Amtsblatt (PDF - 12 KB)
3. Wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung schließen am Mittwoch, dem 10.07.2013, das Beratungscenter "Bürgerservice Netze" der EnBW Regional AG, der Bürgerservice Bauen und das Baurechtsamt ganztags. Das Baurechtsamt bittet um Verständnis.
Der Bürgerservice Bauen im Baurechtsamt ist die zentrale Anlaufstelle für jeden, der bauen möchte. Dort kann er nur eine Auskunft, ein bestimmtes Antragsformular oder die Kopie eines Plans erhalten oder sich ausführlich informieren. Das Beratungsangebot besteht aus zwei Stufen. In Stufe eins werden allgemeine Informationen gegeben, in Stufe zwei geht es um konkrete Anfragen zu Bauprojekten. Die Ergebnisse können auf Wunsch schriftlich bestätigt und mitgenommen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, schriftliche Aufträge wie Baulastabfragen (bis 5 Arbeitstage), Katasterabfragen (bis 5 Arbeitstage) und Kopien zu näher anzugebenden Bauvorlagen aus den Bauakten (bis 10 Arbeitstage) schriftlich zu beantragen. Für die schriftlichen Aufträge fallen zu den Basisgebühren jedoch zusätzlich Bearbeitungsentgelte (15 EUR Verwaltungspauschale) bzw. aufwandsbezogene Aufwendungen je nach Veranlassung (88 EUR / h), Auslagen und Portokosten an.
Ausserdem werden Auskünfte ohne weitere Beratung darüber erteilt, ob das Grundstück durch Altlasten verunreinigt ist oder ob das Gelände in einem Sanierungs-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt. Wer wissen möchte, ob ein Gebäude als Kulturdenkmal eingetragen ist, erfährt auch dies.
Wer konkrete Fragen zu seinem Bauprojekt hat, lässt sich in Stufe zwei beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Anlaufstelle vermitteln den Kontakt zu dem zuständigen Sachbearbeiter.
1. Ausfall Aktenpaternoster auf unbestimmte Zeit: Inhaltsangabe: Aktenpaternoster_Nr. 11 (PDF - 33 KB) Durch die umfangreichen Reparaturmaßnahmen sowie teilweise Auslagerung von Bauakten kommt es zur räumlichen Einengung im Wartebereich des BSB sowie längere Wartezeiten durch erhöhte Zugriffszeiten für die ausgelagerten Bauakten.
2. Mögliche Gefährdungen der Standsicherheit von Konstruktionen aus harnstoffverklebten Holzbauteilen bestimmter Bauweisen Pressetext für Amtsblatt (PDF - 12 KB)
3. Wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung schließen am Mittwoch, dem 10.07.2013, das Beratungscenter "Bürgerservice Netze" der EnBW Regional AG, der Bürgerservice Bauen und das Baurechtsamt ganztags. Das Baurechtsamt bittet um Verständnis.
Der Bürgerservice Bauen im Baurechtsamt ist die zentrale Anlaufstelle für jeden, der bauen möchte. Dort kann er nur eine Auskunft, ein bestimmtes Antragsformular oder die Kopie eines Plans erhalten oder sich ausführlich informieren. Das Beratungsangebot besteht aus zwei Stufen. In Stufe eins werden allgemeine Informationen gegeben, in Stufe zwei geht es um konkrete Anfragen zu Bauprojekten. Die Ergebnisse können auf Wunsch schriftlich bestätigt und mitgenommen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, schriftliche Aufträge wie Baulastabfragen (bis 5 Arbeitstage), Katasterabfragen (bis 5 Arbeitstage) und Kopien zu näher anzugebenden Bauvorlagen aus den Bauakten (bis 10 Arbeitstage) schriftlich zu beantragen. Für die schriftlichen Aufträge fallen zu den Basisgebühren jedoch zusätzlich Bearbeitungsentgelte (15 EUR Verwaltungspauschale) bzw. aufwandsbezogene Aufwendungen je nach Veranlassung (88 EUR / h), Auslagen und Portokosten an.
| Beratungsstufe 1 |
| Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskünfte über: |
| - ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann; |
| - welches Verfahren für ein Bauvorhaben durchzuführen ist; |
| - ob eine Baugenehmigung einzuholen ist; |
| - welche Bestimmungen des Bebauungsplans verbindlich sind; |
| - welche Grenzabstände einzuhalten sind; |
| - wie viele Stellplätze erforderlich sind; |
| - was bei der Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen zu beachten ist; |
| - welche Bauten bereits auf dem Grundstück genehmigt sind; |
| - wie Werbeanlagen beantragt und genehmigt sind; |
| - über die Planeinsicht durch Angrenzer in baurechtlichen Verfahren; |
Ausserdem werden Auskünfte ohne weitere Beratung darüber erteilt, ob das Grundstück durch Altlasten verunreinigt ist oder ob das Gelände in einem Sanierungs-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt. Wer wissen möchte, ob ein Gebäude als Kulturdenkmal eingetragen ist, erfährt auch dies.
| Folgende Unterlagen sind beim Bürgerservicen Bauen erhältlich: |
| - Antragsformulare für baurechtliche Verfahren |
| - Auszüge aus dem Flächnennutzungs- und Bebauungsplan |
| - Auszüge aus der Stadtkarte/Liegenschaftskataster; |
| - Auszüge aus dem städtischen Kanalkataster; |
| Beratungsstufe 2 |


