Kinder- und Jugendschutz
Im SGB VIII Kinder und Jugendhilfe ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Bereichen als Aufgabe des Jugendamtes und auch der Träger der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, wenn Kinder und Jugendliche vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht werden, ist in §8a
SGB VIII geregelt.
Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes oder anderer Einrichtungen und Institutionen, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden, Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, sind sie per Gesetz dazu verpflichtet, das Gefährdungsrisiko abzuklären und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nicht zuletzt liegt der Kinderschutz in der Verantwortung von allen Bürgerinnen und Bürgern, die um gefährdete Kinder in ihrer Umgebung Kenntnis erlangen.
Allgemeiner Jugendschutz
Dieser umfasst folgende drei Handlungsfelder:
- den gesetzlichen Jugendschutz
Dieser zielt darauf, die Jugendschutzgesetze den Bürgern und Bürgerinnen (insbesondere Erziehungsberechtigte, Gewerbetreibende und mit Kindern und Jugendlichen befasste Institutionen) nachvollziehbar zu machen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen. - den erzieherischen Jugendschutz
Dieser zielt auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Einflüssen insbesondere durch Medien, durch legale Drogen und sonstigen Gefährdungen (§14 SGB VIII). Die Maßnahmen richten sich zum einen an die jungen Menschen selbst, um sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit im Umgang mit diesen Gefährdungen zu befähigen. Zum anderen sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte unterstützt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. - den strukturellen Jugendschutz
Hierunter werden Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen zielen und auf diese Weise Gefährdungspotentialen entgegenwirken. Darunter fallen beispielsweise die Spielraum- und Freizeitstättenplanung, die Stadt- und Verkehrsplanung sowie Programme zur Unterstützung von sozialer und gesellschaftlicher Integration.

