Mobile Trinkwasserversorgung / Feste / Märkte

Die zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung 2001 hat auch für Feste und Märkte Änderungen gebracht. So ist zum Beispiel geregelt, dass Wasser zum Händewaschen Trinkwasserqualität haben muss. Gleiches gilt für Wasser, das zur Lebensmittelherstellung verwendet wird.


Wasserversorgungsanlagen

Neu ist auch, dass nicht nur feste Leitungsnetze in Gebäuden, sondern auch "sonstige, nicht ortsfeste Anlagen" - also auch Schlauchverbindungen und Tankfahrzeuge - Wasserversorgungsanlagen im Sinne der Trinkwasserverordnung sind.

Anforderungen der Trinkwasserversorgung

Damit ist jeder, der auf diesem Wege Wasser bereitstellt - sei es nun zur Lebensmittelherstellung, zum Geschirr spülen oder zum Hände waschen - "Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage". Dieser hat sicherzustellen, dass das verwendete Wasser die Anforderungen der Trinkwasserverordnung in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht erfüllt.

Eine wesentliche Voraussetzung, dies zu erreichen ist, dass "die allgemein anerkannten Regeln der Technik" beachtet werden. Dies bedeutet, dass für die Weiterleitung von Trinkwasser nur Materialien und Schläuche verwendet werden dürfen, die ausdrücklich als für diesen Zweck geeignet gekennzeichnet sind. Provisorien wie die Verwendung von Gartenschläuchen mit den dazu gehörigen Schraubverschlüssen oder x-beliebige Kunststofftanks auf Pkw-Anhängern können nicht akzeptiert werden.

Die Inbetriebnahme einer derartigen vorübergehenden Wasserversorgung muss dem Gesundheitsamt vier Wochen vorher angezeigt werden.

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