Wohin mit den von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossenen Gegenständen?
Leider passiert es immer wieder, dass auch Gegenstände bei der Sperrmüllsammlung bereitgestellt werden, die von der Sammlung ausgeschlossen sind. Um welche es sich dabei handelt und wie diese zu entsorgen sind, entnehmen Sie der nachfolgenden Auflistung.
Was nicht zum Sperrmüll gehört und wohin damit?
- Für Kartonagen und Papier ist die grüne Tonne da.
- Für Altglas gibt es die Altglascontainer .
- Kleinabfälle wie Kleiderbügel, Kleidung, Schuhe, Tapeten, Taschen gehören in die graue Restmülltonne oder in städtische graue Müllsäcke.
- Für kleine Elektro-/Elektronik-Altgeräte wie Bohrmaschine, Kaffeemaschine, Radio stehen kostenlose Annahmestellen zur Verfügung ( Elektro- und Elektronikschrott).
- Für Bauschutt wie Fliesen, Steine, Waschbecken gibt es die Deponie Einöd ( Deponie Einöd - mineralische Abfälle) der Stadt Stuttgart oder private Annahmestellen.
- Für brennbare Bauabfälle aus Renovierungsarbeiten im Innenbereich wie Kunststoffbadewannen, Parkettböden, Türen stehen die Sperrmüll-Annahmestellen auf den Wertstoffhöfen zur Verfügung (siehe zugeordnete Adressen).
- Abfälle wie imprägnierte Hölzer, Altfenster, Fensterläden und Öltanks sind Sonderabfälle und damit über den Fachhandel oder private Entsorgungsbetriebe zu beseitigten.
- Für alle flüssigen Abfälle wie Altöl aus Ölradiatoren, Farbreste und sonstige Problemstoffe steht das Umweltmobil zur Verfügung.
- Reifen und Autoteile sind über private Entsorgungsbetriebe zu beseitigen.
- Massive Gegenstände wie unbehandelte Kanthölzer und Eisenstangen mit mehr als 1,5 Meter Länge und 0,15 Meter Durchmesser können entweder über die Wertstoffhöfe (siehe zugeordnete Adressen) oder private Holz- beziehungsweise Schrottverwerter entsorgt werden.
Nähere Auskünfte erteilt der AWS-Kundenservice unter der Hotline
+49 711 216-88700 (Kundenberatung)
.


