Stuttgart

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Ausländerangelegenheiten

In Stuttgart leben rund 125 000 Ausländer.
Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU wurde das bisherige Ausländergesetz abgelöst. Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland gelten seither neue Regeln. Da die bisherigen Aufenthaltsgenehmigungen nach dem Ausländergesetz jedoch weiter gelten, ist kein Besuch bei der Ausländerbehörde notwendig, um diese umzuschreiben. Dies ist erst notwendig, wenn die Aufenthaltsgenehmigung abläuft oder ein neuer Nationalpass ausgestellt wird. Bei dieser Gelegenheit wird die Aufenthaltsgenehmigung dann auf die neue Rechtslage umgestellt.

Neu ist, dass es die bisherige Arbeitsgenehmigung, die von den Agenturen für Arbeit (Arbeitsamt) ausgestellt wurde, in dieser Form nicht mehr gibt. Die Erlaubnis, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird künftig von der Ausländerbehörde ausgestellt. Da die bisherigen Arbeitsgenehmigungen jedoch weiter gelten, sollten diese bei jedem Besuch bei der Ausländerbehörde mitgebracht werden.

Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen bei der Ausländerbehörde in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind (Ausnahme; Einreiseangelegenheiten/Sichtvermerksstelle). Dadurch können unsere Besucher schnell und ohne Wartezeit bedient werden.

In Einbürgerungsangelegenheiten hilft bei allgemeinen Fragen und der Aushändigung von Vordrucken und Merkblättern (soweit das Herunterladen hier nicht möglich ist) eine eigene Informations- und Beratungsstelle (Zi. 241, Eberhardstr. 39) weiter. Ansonsten sind bei der Einbürgerungsstelle Vorsprachen ebenfalls nur nach Terminvereinbarung möglich.

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