Ausländische Fahrberechtigung
Besitzen Sie einen ausländischen Führerschein und haben Ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland, dürfen Sie - im Umfang Ihrer Berechtigung - in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge führen.
Sobald Sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, ist Ihr Führerschein noch sechs Monate gültig. Ein ordentlicher Wohnsitz wird angenommen, wenn Sie als Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen gewöhnlich (während mindestens 185 Tagen im Jahr) im Inland wohnen. Nach diesen sechs Monaten benötigen Sie für das Führen eines Kraftfahrzeugs eine inländische Fahrerlaubnis. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben werden.