Fahrerlaubnis

Kfz-Zulassung - Lastschriftverfahren bei der KFZ-Steuer

Die Einzugsermächtigung kann auch in Form eines Telefaxes oder auf elektronischem Wege (PDF-Datei) übersandt werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige nicht vom Kontoinhaber abweicht. Bei abweichendem Kontoinhaber muss die Einzugsermächtigung im Original mit den Originalunterschriften versehen vorgelegt werden.

Zugeordnete Organisationseinheit

Kfz-Zulassungsstelle

Weitere Informationen

Formulare zum Ausdrucken:

Kfz-Zulassung - Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (PDF - 18 KB)

Kfz-Zulassung - Befreiung Laschrifteinzug (PDF - 15 KB)

Ihr Finanzamt informiert
Kfz-Zulassung - Info Lastschrifteinzug (PDF - 18 KB)

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