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Gewerbeangelegenheiten
Grundsätzlich werden alle gewerberechtlichen Aufgaben - hauptsächlich Gewerbemeldungen und Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie Maßnahmen zur Bekämpfung illegalen Wirtschaftens (Schwarzarbeit) - von der Gewerbebehörde wahrgenommen.