Pass- und Ausweisangelegenheiten
Wann besteht Pass- oder Ausweispflicht?
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine Auslandreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten wollen, sind verpflichtet einen gültigen Reisepass mitzuführen.
Mitreisende Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen bei der Einreise in diverse Länder einen Kinderreisepass; nach Vollendung des 12. Lebensjahres einen Reisepass. Auskunft erteilen die Bürgerbüros
Besondere Merkmale im Reisepaß
Seit 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der
Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB).
Ab 1. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.
Hinweis
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind
Weitere Informationen
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden

