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Anmeldung der Eheschließung

Beim Standesamt können Sie die Eheschließung anmelden, wenn einer der Partner eine Haupt- oder Nebenwohnung in Stuttgart hat. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Beitrittserklärung (online erhältlich, siehe unter Formulare) mitbringen.

Conditions

Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen! Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.


Folgender Hinweis bezieht sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.



Benötigt werden immer:
Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist: Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.


Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist: Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist: Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:
Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

Wichtiger Hinweis:

Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden.

Dates/terms

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.
 

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