Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft kann anerkannt werden:
- zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
- zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist
Wie wird die Vaterschaft anerkannt?
- durch den Vater persönlich in öffentlich beurkundeter Form
- die Anerkennung ist vor der Geburt möglich
Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?
- bei jedem Standesamt
- bei den Jugendämtern
- bei allen Amtsgerichten
- bei allen Notaren
Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?
- durch persönliche Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form gegenüber Behörden, bei denen auch die Vaterschaft anerkannt werden kann.
Voraussetzungen
- Geburtsurkunde des Anerkennenden oder beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
- Personalausweis/Reisepass des Anerkennenden
- bereits beurkundete Zustimmungserklärung der Mutter oder Personalausweis/Reisepass der Mutter, wenn diese zur Zustimmung anwesend ist
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes

