Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft kann anerkannt werden:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist

Wie wird die Vaterschaft anerkannt?

  • durch den Vater persönlich in öffentlich beurkundeter Form
  • die Anerkennung ist vor der Geburt möglich

Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?

  • bei jedem Standesamt
  • bei den Jugendämtern
  • bei allen Amtsgerichten
  • bei allen Notaren

Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?

  • durch persönliche Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form gegenüber Behörden, bei denen auch die Vaterschaft anerkannt werden kann.

Voraussetzungen

  • Geburtsurkunde des Anerkennenden oder beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • Personalausweis/Reisepass des Anerkennenden
  • bereits beurkundete Zustimmungserklärung der Mutter oder Personalausweis/Reisepass der Mutter, wenn diese zur Zustimmung anwesend ist
  • ggf.  Geburtsurkunde des Kindes
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

 
 

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