Abmeldung Wohnsitz
Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
Eine Abmeldung muß weiterhin erfolgen, wenn eine Zweitwohnung aufgegeben wird oder wenn ein Wegzug ins Ausland statt findet.
Weitere Informationen
Die Abmeldung kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro
wahrgenommen werden
Voraussetzungen
- Eigenhändige Unterschrift auf dem Abmeldeformular
- Personalausweis bzw. Reisepaß
- Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden
Termine/Fristen
- innerhalb 1 Woche nach Auszug

