Anmeldung Wohnsitz
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§15 Abs. 1 Meldegesetz).
Eine Wohnung im Sinne des Meldegesetzes § 16 ist jeder geschlossene Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt wird.
Eine Anmeldung beim Bürgerbüro ist vorzunehmen, wenn der Einzug in eine Wohnung in Stuttgart erfolgt.
Die Anmeldung kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro wahrgenommen werden
Die Anschrift in Personalausweis und Kfz-Schein muß bei dieser Gelegenheit aktualisiert werden
Voraussetzungen
- Personalausweis bzw. Reisepass,
- eigenhändige Unterschrift auf dem Anmeldeformular
Termine/Fristen
- innerhalb von 1 Woche nach Einzug in die neue Wohnung

