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Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft:

Die Meldebehörde gibt Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde an jedermann; es sei denn, daß eine Übermittlungs- / Auskunftssperre besteht.

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Erweiterte Melderegisterauskunft

Wird ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, werden auch weitere Daten, z.B. frühere Wohnanschriften, Tag und Ort der Geburt oder die Staatsangehörigkeit, mitgeteilt. Über die Erteilung dieser sogenannten erweiterten Melderegisterauskunft ist der Betroffene unverzüglich zu unterrichten, wobei ihm auch der Empfänger der Daten mitzuteilen ist. Der Betroffene wird jedoch nicht unterrichtet, wenn der Empfänger der Daten glaubhaft macht, daß er diese Daten benötigt, um Rechtsansprüche zu verfolgen. Letzteres gilt z.B. für Inkasso-Firmen, die im Auftrag von jemandem Schuldner suchen.

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