Stuttgart

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Wechsel der Hauptwohnung

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung (Hauptwohnsitz - die anderen Wohnungen sind dann Nebenwohnungen, Nebenwohnsitze, Zweitwohnungen).

Diese ist nicht frei wählbar, sondern bestimmen sich nach der zeitlich überwiegenden Nutzung (taggenauer Vergleich der Aufenthaltszeiten für einen Prognosezeitraum von möglichst einem Jahr)

Sonderfälle: In Zweifelsfällen erhalten Sie gerne eine Beratung durch die Bürgerbüros in Stuttgart
 

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