Alters- und Ehejubiläen
Die Meldebehörde darf Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart werden Altersjubiläen einmalig zum 85., dann wieder jährlich ab dem 90. Geburtstag veröffentlicht. Ehejubiläen werden zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag bekannt gegeben.